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Plädoyer 06/2018
03.12.2018
«… dass dem Gericht aufgrund der eingehenden Vorbereitung die Akten und Aussagen und auch die angerufenen Gesetzesbestimmungen bekannt sind, weshalb die Parteivertreter um konzise Vorträge ersucht werden, insbesondere sind wiederholte blosse Wiedergaben von sämtlichen Aussagen und Chats und von allgemeinen juristischen Textblöcken zu vermeiden (argumentieren, nicht rezitieren).»
Aus einer aktuellen Vorladung des Bezirksgerichts Zürich
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