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Plädoyer 01/2019
04.02.2019
«Im Übrigen wird die Beschwerde aufgehoben, soweit darauf einzutreten ist.»
Offensichtlicher Redaktionsfehler der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts.
Beschwerden werden weiterhin nicht aufgehoben. Das gilt höchstens für Urteile der unteren Instanzen. Das Bundesgericht hat den Fehler in Dreierbesetzung mit neuem Urteil korrigiert.
Kostenfrei (6G_3/2018 vom 7.12.2018).
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