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Plädoyer 05/2020
19.10.2020
Letzte Aktualisierung:
27.10.2020
27.10.2020
«Einleuchtend scheint dabei, dass ein Verstorbener aus seinem eigenen Tod keine Ansprüche geltend machen kann, da er seinen eigenen Tod ja nicht mehr zur Anzeige bringen kann.»
Aus einem Urteil des Obergerichts des Kantons Bern, ein Tötungsdelikt betreffend (BK 2020 12 vom 25.2.2020)
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