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Plädoyer 04/2020
24.08.2020
«A. ist Eigentümerin und Halterin des am 23. Mai 2017 geborenen Schweins B. sowie drei seiner Schwestern, die Kreuzungen aus den zwei Mastschweinerassen Duroc und Edelschwein sind. B. ist an den beiden Hintergliedmassen gelähmt. (...) Mit dem Tod des Schweins am 28. Februar 2020 können die von der Vorinstanz angeordneten tierärztlichen Untersuchungen nicht länger vollzogen werden. Der Rechtsstreit ist dadurch gegenstandslos geworden.»
Zum Schutz der betroffenen Tiere anonymisiertes Urteil des Bundesgerichts über eine tierische Tragödie (2C_878/2019 vom 13.3.2020)
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