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Plädoyer 02/2015
30.03.2015
«Wer die Akten kennt, weiss, warum Herr A. mit allen Mitteln versucht, die Hauptverhandlung nicht vor Ende August 2014 stattfinden zu lassen. Er macht dies brillant!»
Aus dem Schreiben eines amtlichen Verteidigers an die Staatsanwaltschaft, seinen Klienten betreffend. Das Bundesgericht erlaubte gestützt darauf einen Verteidigerwechsel, weil nicht mehr von einem «intakten Vertrauensverhältnis» zwischen Angeklagtem und Verteidiger gesprochen werden könne (1B_211/2014).
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