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Plädoyer 03/2015
26.05.2015
«Mit der Vorinstanz ist jedoch strafmindernd zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte unter grossem Erfolgsdruck stand, da er der «Blick»-Redaktion möglichst schnell die gewünschte Story samt Bildern liefern musste.»
Neuer Strafminderungsgrund aus dem Entscheid ST.2013.75/78-SK3 des Kantonsgerichts des Kantons St. Gallen betreffend Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vom 24.11.2014.
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