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Plädoyer 02/2016
29.03.2016
«Gemäss den allgemeinen Bedingungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei der Abklärung, ob die Anzeigepflichtverletzung beim Vertragsschluss ordnungsgemäss erfüllt wurde, mitzuwirken.»
Versicherungstechnisches Wunschdenken. Aus einem Schreiben der Allianz an einen Lebensversicherungkunden.
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