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Plädoyer 06/2022
05.12.2022
«Allgemeinnotorisch kommt es bei erotischen Dienstleistungen in der Regel aufgrund der Art der Aktivität während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands. Die Vorinstanz geht zudem davon aus, dass bei dieser Aktivität – im Unterschied zu anderen körpernahen Dienstleistungen – nicht alle Beteiligten eine Maske tragen oder dies jedenfalls nicht ohne weiteres kontrollierbar ist.»
Bundesgericht, aus dem Urteil 2C_213/2021 vom 11.6.2021
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