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Plädoyer 01/2018
05.02.2018
«Der Polizist hat es an der nötigen Voraussicht mangeln lassen. Selbst wenn er eine drohende Lebensgefahr hat abwenden wollen, rechtfertigt das noch lange nicht, selber eine Lebensgefahr heraufzubeschwören.»
Aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 12. Dezember 2017 gegen Polizisten, die mit Sirene und Blaulicht
in der Stadt Genf einen anderen Wagen verfolgten, wobei sie in einer Tempo-50-Zone eine Geschwindigkeit
von 132 km/h erreichten (6B_1102/2016).
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