«Könnte die Landes­verweisung temporär ausser Kraft gesetzt werden, wie das bei Einreiseverboten ­möglich ist, hätte die Auskunftsperson in die Schweiz einreisen und hier einvernommen werden können. Da dies nicht möglich ist, behindert die Landesverweisung im vor­liegenden Fall die Strafverfolgung erheblich. Oder anders gesagt: Die Beschuldigten profitieren massiv von diesem Umstand.»

Bernhard Maag, Rechtsanwalt, Komment...