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«Könnte die Landesverweisung temporär ausser Kraft gesetzt werden, wie das bei Einreiseverboten möglich ist, hätte die Auskunftsperson in die Schweiz einreisen und hier einvernommen werden können. Da dies nicht möglich ist, behindert die Landesverweisung im vorliegenden Fall die Strafverfolgung erheblich. Oder anders gesagt: Die Beschuldigten profitieren massiv von diesem Umstand.»
Bernhard Maag, Rechtsanwalt, Komment...
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