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Plädoyer 02/2018
03.04.2018
«Gemäss Strafprozessordnung kann ein mutmasslicher Täter nach einem Suizid nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.»
Täterfreundliche Strafprozessordnung, festgestellt im «Tages-Anzeiger» vom 16.2.2018
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