Ob man Fleisch essen soll oder nicht - die Diskussion darüber kann Gemüter erhitzen. Und selbst wenn man sich einig ist, dass man Fleisch essen will, bleibt noch viel Diskussionsstoff - etwa über Innereien oder andere Teile, die nicht jedermanns Sache sind. In diese Kategorie gehören sicher Sauschwänzli und Sauschnörrli. Das Bundesgericht hat sich kürzlich ausführlich damit beschäftigt, in BGE 137 II 152 = Pra 83 (2011) Nr. 8, S. 593 ff.

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