Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst vom 25. September 2015 (NDG),3 das am 1. September 2017 in Kraft getreten ist, hat dem Bundesverwaltungsgericht die Zuständigkeit übertragen, Massnahmen zur Informationsbeschaffung, die dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) neu zur Verfügung gestellt werden, zu genehmigen, bevor sie der politischen Freigabe des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sp...