Seit mehr als einem Jahr befindet sich der ­Menschenrechtsanwalt Thulani Maseko in Haft, im Mai 2015 soll das Berufungsverfahren eröffnet ­werden. Der selbständige Rechtsanwalt und ­Mit­begründer der «Lawyers for Human Rights, ­Swaziland» war im März 2014 zusammen mit dem Herausgeber des Nachrichtenmagazins «The Nation», Bhekithemba Makhubu, auf Anordnung des obersten Richters des Landes verhaftet worden. Die Ver­haftung war die Reaktion auf zwei Artikel von Thulani Maseko in «The Nation», in denen er seiner Sorge über die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz in Swaziland Ausdruck verliehen hatte.

Am 17. Juli 2014 wurde er der «Missachtung des Gerichts in zwei Fällen» schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Als vorsitzender Richter amtete Mpendulo Simelane, der in einem der Artikel in «The Nation» namentlich genannt worden war. Ein Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. In der Folge konnte Richter Simelane den Angeklagten Thulani Maseko in der Urteilsbegründung unter anderem als «Beleidigung für den Berufsstand der Juristen» bezeichnen und ausführen, dass es ihm «offensichtlich an den für Mitglieder unseres hohen Berufsstandes erforderlichen ethischen Standards mangelt».

Thulani Maseko wurde im Verlaufe seiner Haftzeit ins Big-Bend-Gefängnis, 150 Kilometer ausserhalb der Hauptstadt Mbabane, verlegt, was seiner Ehefrau Tanele Maseko Gefangenenbesuche zusätzlich erschwert. Nachdem er sich am 17. März 2015 in einem offenen Brief aus dem Gefängnis für die breite internationale Unterstützung bedankte und sich auch seine Ehefrau in einem Blogbeitrag bei Amnesty International äusserte, wurde er als Disziplinierungsmassnahme für drei Wochen in Isolationshaft gesetzt.

Amnesty International betrachtet Thulani Maseko als Gewissensgefangenen und setzt sich weltweit mit Brief-, E-Mail- und Solidaritätsaktionen für seine ­Freilassung ein.