Eingesperrt: Zwei Anwälte in Tadschikistan
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Plädoyer 06/2016
14.11.2016
Lisa Salza, Amnesty International
In den Uno-Grundprinzipien zur Rolle der Rechtsanwälte steht Folgendes: «Der Staat stellt sicher, dass der Rechtsanwalt in der Lage ist, alle seine beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen» (Prinzip 16) und weiter: «Der Rechtsanwalt darf nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seiner Mandanten identifiziert werden» (Pri...
In den Uno-Grundprinzipien zur Rolle der Rechtsanwälte steht Folgendes: «Der Staat stellt sicher, dass der Rechtsanwalt in der Lage ist, alle seine beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen» (Prinzip 16) und weiter: «Der Rechtsanwalt darf nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seiner Mandanten identifiziert werden» (Prinzip 18).
Ungeachtet dieser international gültigen Grundsätze wurden am 6. Oktober die tadschikischen Anwälte Buzurgmekhr Yorov und Nuriddin Makhkamov zu über zwanzig Jahren Haft verurteilt. Die gegen sie erhobenen Anklagen waren ein Versuch, sie für die rechtliche Vertretung von Mitgliedern der verbotenen oppositionellen Partei der Islamischen Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) zu bestrafen.
Im September 2015 waren 14 hochrangige Mitglieder der IRPT festgenommen worden. Yorov und Makhkamov vertraten einige von ihnen anwaltlich. Nur wenige Wochen nach Annahme ihres Mandats wurde zuerst Yorov, dann auch Makhkamov in Untersuchungshaft genommen. Zunächst wurden die beiden des Betrugs und Yorov zusätzlich der Fälschung beschuldigt. Obwohl diese Vorwürfe nicht mit der IRPT zu-sammenzuhängen schienen, beschlagnahmten die Sicherheitskräfte bei Yorovs Festnahme Dokumente, die mit seinen IRPT-Fällen zu tun haben. Damit wurde das Anwaltsgeheimnis verletzt. Später wurden gegen beide Anwälte zusätzliche Vorwürfe wegen «Extremismus» und wegen «öffentlichem Aufruf zu einer Änderung der Verfassung der Republik Tadschikistan mit gewalttätigen Mitteln» erhoben.
Buzurgmekhr Yorov bestreitet jegliches Fehlverhalten und betonte bei der Gerichtsverhandlung, dass er «kein Extremist, sondern Anwalt» sei. Beiden Anwälten wurde die Zulassung entzogen. Sie dürfen auch nach der Verbüssung der Haftstrafen nicht mehr als Anwälte arbeiten.