Inhalt
Plädoyer 06/2015
23.11.2015
Ab Januar werden die elektronischen Fassungen der Gesetze und der amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich sein. Bisher war die gedruckte Version massgebend. Der Bundesrat hat die meisten Bestimmungen der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig gilt die totalrevidierte neue Publikationsverordnung.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden