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Ziel der Revision des internationalen Erbrechts der Schweiz ist eine bessere Abstimmung auf die Europäische Erbrechtsverordnung von 2012. Damit sollen die Zuständigkeitskonflikte zwischen Behörden der Schweiz und der EU-Staaten sowie sich widersprechende Urteile vermieden werden. Zudem wurden mit der Revision Unklarheiten im Gesetz beseitigt. Das sind die wichtigsten Änderungen im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG):
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