Ziel der Revision des internationalen Erbrech­ts der Schweiz ist eine bessere Abstimmung auf die Europäische Erbrechtsverordnung von 2012. Damit sollen die Zuständigkeits­konflikte zwischen Behörden der Schweiz und der EU-Staaten sowie sich widersprechende Urteile vermieden werden. Zudem wurden mit der Revision Unklar­heiten im Gesetz beseitigt. Das sind die wichtigsten Änderungen im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG):