Über Z. wurde aufgrund einer vermuteten schweren Verhaltensstörung und als Grundlage für eine allfällige fürsorgerische Unterbringung ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Einige Auszüge:
Typischer Tagesablauf von Z. gemäss seiner Betreuerin A.
Z. schläft in einem grossen Vorraum zum eigentlichen Schlafzimmer. Der gewöhnliche Tagesablauf ist dann folgender: 7 Uhr Aufstehen, Vormittag erster Spaziergang, Dauer rund eine Stunde. Zwischen 12 und 13 Uhr zu Hause ausruhen. 16/17 Uhr zweiter Spaziergang, wiederum rund eine Stunde. Zirka 22 Uhr Nachtruhe. Z. schläft die Nacht durch.
Hinweis auf gesundheitliche Probleme (Schmerzen, hormonelle Störungen, Allergien)
Z. hatte im letzten Sommer Durchfall. Sonst deutet nichts auf ein gesundheitliches Problem hin, ausser einer 1 cm langen Verletzung (vernarbt) über dem linken Auge. Z. liess sich klinisch untersuchen, wobei sich Anzeichen von Angst (erhöhte Körperspannung) zeigten. Ein schmerzhafter Prozess der Gelenke ist nicht auszuschliessen. Der weitere klinische Untersuch war normal, bis auf mittelgradigen Zahnstein und die erwähnte Narbe über dem linken Auge. Aufgrund des Alters von Z. wäre auch noch eine Blutuntersuchung (Geriatrieprofil inklusive Schilddrüse) sinnvoll.
Verhalten von Z.
Bei einem Besuch zu Hause öffnete A. die Türe. Z. begrüsste mich freundlich und setzte sich auf meine Aufforderung. Z. ist leicht erregbar, jedoch in sich gekehrt, ruhig und zurückhaltend.
Auf der nachfolgenden Autofahrt zur Klinik war Z. angespannt, aber ruhig. Beim Aussteigen vor der Klinik interagierte Z. mit der Umwelt, seine Körperhaltung war entspannter. Vorbeigehende Personen beobachtete Z. kurz, bewegte sich aber nicht auf sie zu. In einer Entfernung von rund 10 Metern zeigte Z. aber eine erhöhte Erregungslage mit Piloerektion (Gänsehaut). Das zeigt, dass Z. leicht erregbar ist, allerdings mehr aus Unsicherheit und Angst. Generell ist Z. jedoch in sich gekehrt, ruhig, zurückhaltend und eher beschwichtigend.
Schlussbeurteilung
Ob eine Deprivation vorliegt, ist nicht zu beurteilen, da die Informationen über die ersten Lebensjahre fehlen. Eine generelle Angststörung liegt jedoch nicht vor. Bei weiteren Konsultationen war eine erhöhte Erregungslage festzustellen. Eine abschliessende Aussage über deren Motivation kann nicht gemacht werden.
Anmerkung der Redaktion
Z. ist ein Schäferhund, der Personen anfiel. Deshalb wurde er im Auftrag der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich psychiatrisch begutachtet. Beim Text handelt es sich um eine Zusammenfassung des Gutachtens mit wörtlichen Zitaten.