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28.10.2020
Neuer Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg ist Hubert Stöckli. Er ist Nachfolger von Bernhard Waldmann. Stöckli ist seit 2001 als Professor an der Universität Freiburg tätig, seit Oktober 2006 als Inhaber des Lehrstuhls für Zivil- und Handelsrecht und Direktor des universitären Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht. Als Vizedekanin amtet Alexandra Jungo, als Vizedekan Jacques Dubey.
Isabelle Chabloz hat an der Universität Freiburg den Lehrstuhl für Droit économique übernommen. Als Nachfolgerin von Walter A. Stoffel lehrt sie Handelsrecht und Wettbewerbsrecht. Während zehn Jahren unterrichtete Chabloz an der Universität Bern die Anwaltspraktikanten im Zivilprozessrecht. Von 2014 bis Juli 2020 war sie Professorin an der Fern-Uni. Seit 2016 ist sie Mitglied der eidgenössischen Expertenkommission für das Handelsregister.
Joëlle Vuille ist neu ordentliche Professorin für Strafrecht an der Universität Freiburg. Sie studierte an der Universität Lausanne, war danach wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminologie und Strafrecht und promovierte 2011 in Kriminologie. Von 2011 bis 2013 war sie Associate specialist am Department of Criminology, Law and Society an der University of California, Irvine (USA).
Franca Contratto heisst die neu gewählte ordentliche Professorin für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Finanzmarktrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern. Contratto studierte Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg. Hier schrieb sie 2006 ihre Dissertation zur Regulierung von Derivaten. Contratto war während mehreren Jahren als Wirtschaftsanwältin tätig. Von 2013 bis 2019 war sie Assistenzprofessorin für Finanzmarktrecht an der Universität Zürich.
Neuer Ordinarius für Privatrecht mit Schwerpunkt Zivilgesetzbuch an der Universität St. Gallen ist Martin Eggel. Er studierte in Bern, wo er anschliessend als wissenschaftlicher Assistent am Zivilistischen Seminar bei Professor Stephan Wolf tätig war. Während dieser Zeit verfasste er auch seine Dissertation «Studie zur Surrogation im schweizerischen Zivilrecht». Seine Habilitation schrieb er zum Thema «Begründung der Unterscheidung von Sachen- und Schuldrecht».
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