Verfassungsrecht
Grundrechte
Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutz 2013. Sara Licci, Tarek Naguib und Nadine Wantz, jusletter vom 1.9.2014.
Die Praxisanalyse illustriert, dass Diskriminierung in einer Vielzahl von Lebenssachverhalten stattfinden kann. Der Beitrag zeigt anhand der Rechtsprechung des Jahres 2013, unter welchen Umständen die Parteien eine Diskriminierung geltend machen und wie das Bundesgericht Art. 8 Abs. 2 BV im jeweiligen Zusammenhang ausgelegt hat.
Die Menschenrechte als Schranke der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Schweiz. Robert Weyeneth, Recht 2014, S. 114 ff.
Die Schweiz hat sich in zahlreichen Staatsverträgen zur gegenseitigen Zusammenarbeit in den Bereichen des Straf-, Privat-, und Verwaltungsrechts mit anderen Staaten, insbesondere durch die Leistung von Amts- und Rechtshilfe, verpflichtet. Der Beitrag geht der Frage nach, wie vorzugehen ist, wenn ein anderer Staat die Menschenrechte missachtet oder hierfür eine konkrete Gefahr besteht, und inwieweit und in welchen Fällen die Schweiz einem solchen Staat dennoch Amts- oder Rechtshilfe leisten darf.
EGMR-Entscheid Al-Dulimi et Montana Management Inc. c. Suisse. Anna Petrig, Recht 2014, S.186 ff.
Der Beitrag zeigt anhand des EGMR-Entscheids zugunsten des Irakers Al-Dulimi ein Dilemma für die Schweiz auf. Setzt die Schweiz Sanktionsresolutionen des Sicherheitsrats wortgetreu um, verletzt sie unter Umständen Menschenrechte. Räumt sie hingegen der Einhaltung der Menschenrechte Vorrang ein, verstösst sie gegen ihre Pflicht, die Sicherheitsratsresolutionen umzusetzen.
Von der Europa über die Justitia zur Helvetia? Jakob Ueberschlag, Recht 2014, S. 145 ff.
Der Autor setzt sich mit der Möglichkeit des Beizugs einer hypothetischen Vergleichsperson bei der Prüfung des Tatbestands der direkten Geschlechterdiskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes auseinander. Mit Blick auf die Entwicklung im europäischen Rechtsraum spricht er sich für die Zulassung einer Heranziehung einer solchen hypothetischen Vergleichsperson durch die Gerichtspraxis aus.
Politische Rechte
Amtliche Abstimmungserläuterungen: Grundlagen, Grundsätze und Rechtsfragen. Thomas Sägesser, AJP 2014, S. 924 ff.
Guter Überblick zu einem Thema, das öfter zu reden gibt. In einem daran anschliessenden Beitrag hat Marius Tongendorff die einschlägigen Rechtsgrundlagen in Bund, Kantonen und ausgewählten Gemeinden zusammengestellt.
Übriges Verfassungsrecht
Der geschärfte Blick des Bundesgerichts – eine Brille mit bifokalen Gläsern? Ueli Kieser und Andreas Brenner, AJP 2014, S. 1025 ff.
Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zur Frage, ob das Bundesgericht Beschwerden, in denen ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung/Vertretung gestellt wurde, häufiger im vereinfachten Verfahren abweist als andere Fälle. Aufgrund der Zahlen muss die Frage klar bejaht werden, wobei die Autoren unterschiedliche Erklärungsansätze erörtern.
Grundstrukturen des schweizerischen Rechts der sozialen Sicherheit. Thomas Gächter, ZSR 2014 II, S. 5 ff.
In seinem Referat zum Schweizer Juristentag vermittelt der Autor einen Überblick über die normativen Vorgaben und die zentralen Prinzipien des schweizerischen Rechts der sozialen Sicherheit und zeigt zum Schluss Entwicklungstendenzen auf.
Verwaltungsrecht
Ausländer- und Asylrecht
Die Unterbringung von Asylsuchenden zwischen Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung. Stefan Trechsel, Asyl 2014/3, S. 3–8.
Bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Zentren zeigt sich ein Trend zu verstärkter Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Der Autor, ehemaliger Präsident der Europäischen Menschenrechtskommission, legt dar, ab welchem Mass der Beschränkung von einem Freiheitsentzug auszugehen ist, der eine richterliche Anordnung im Einzelfall verlangt. Für den Autor stellt zum Beispiel die Unterbringung von Asylsuchenden in einem Bundeszentrum auf dem Lukmanier angesichts der Abgeschiedenheit klar einen Freiheitsentzug dar.
Übriges Verwaltungsrecht
Staatliche Nutzung von Social-Media-Plattformen. Lorenz Langer, AJP 2014, S. 946 ff.
Nachdem Regierungen und Verwaltungsbehörden vermehrt auf Social-Media-Plattformen aktiv sind, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der Aktivitäten. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick.
Einsitznahme von Exekutivmitgliedern in Verwaltungsräten von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen – Interessenkonflikte als Grenze. Thomas Poledna und Samuel Schweizer, ZBl 2014, S. 347 ff.
Der Beitrag zeigt auf, in welchem Rahmen möglichen Interessenkollisionen mittels Ausstand Rechnung zu tragen ist.
Sozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht. Ueli Kieser, ZSR 2014 II, S. 421 ff.
Anhand konkreter Fragestellungen in Rechtsetzung und Anwendung des Sozialversicherungsrechts untersucht der Autor die zugrundeliegenden Wertungen sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Natur auf Gemeinsamkeiten und Differenzen.
Soziale Sicherheit und ihre Rechtswege. Susanne Leuzinger-Naef, ZSR 2014 II, S. 491 ff.
Der Beitrag zeichnet die Entwicklung des Rechtsschutzes in der sozialen Sicherheit bis zum heutigen Tag nach.
AHV, IV, EL und ALV
Was ist Sachverhalt und was ist Recht? Philip Stolkin, jusletter vom 25.8.2014.
Engagierte und pointierte Kritik an zwei neuen Bundesgerichtsurteilen vom 12. Juni 2014 zur Abgrenzung zwischen Tat- und Rechtsfrage, die nach Ansicht des Autors die Tendenz fortführen, dass Versicherte keine realistische Chance mehr haben, bei bestimmten Krankheiten ihr medizinisches Leiden rechtsgenügend beweisen zu können.
BVG
Leistungsabbau durch Nichtanpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung. Maya Geckeler Hunziker, SZS 58/2014, S. 334–353.
Viele BVG-Vorsorgeeinrichtungen haben Schwierigkeiten, genügend Rendite zu erzielen. Da liegt es nahe, die laufenden Renten nicht voll der Preisentwicklung anzupassen. Die betroffenen Rentner müssen dadurch einen spürbaren Leistungsabbau hinnehmen. Der Aufsatz geht der Frage nach, wo die rechtlich zulässigen Grenzen eines solchen Abbaus sind.
KVG und UVG
Kapitalisierungszinsfuss 2 Prozent: angemessen oder vermessen? Diverse Autorinnen und Autoren, HAVE 2014, S. 177.
Gestützt auf ein ebenda abgedrucktes Gutachten will die Suva Regressforderungen neu mit einen Zins von 2 Prozent kapitalisieren. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes wird im Forum von Have diskutiert, wobei auch andere Rechtsgebiete berücksichtigt werden, in denen mit unterschiedlichen Zinsfüssen gerechnet wird.
Privatrecht
Familienrecht
Recht der sozialen Sicherheit an der Schnittstelle zum Familienrecht. Gabriela Riemer-Kafka, ZSR 2014 II, S. 193 ff.
Eine eingehende Analyse des Status quo führt die Autorin zu überzeugenden und differenzierten Schlussfolgerungen hinsichtlich der Folgen der Veränderung der Familienstrukturen für die Gewährleistung der sozialen Sicherheit.
Das neue Recht der elterlichen Sorge. Andrea Büchler und Luca Maranta, jusletter vom 11.8.2014.
Ausführlicher Beitrag zu der seit dem 1. Juli 2014 geltenden Gesetzesrevision zum Sorgerecht. Nach einem allgemeinen Überblick werden einzelne Aspekte vertieft behandelt, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Projet de modification de droit de l’entretien de l’enfant: Le point de vue d’un juge de première instance. Patrick Stoudmann, ZKE 2014, S. 279 ff.
Kritische Analyse der Vorlage zur Revision des Kindesunterhaltsrechts durch einen Praktiker. Einmal mehr wird deutlich, wie unausgereift die Vorlage aus dem EJPD zu diesem zentralen Rechtsbereich ist.
Erbrecht
Die anwaltliche Doppel- und Mehrfachvertretung im erbrechtlichen Mandat – einige Streiflichter aus der Praxis. René Strazzer, successio 2/14, S. 113 ff.
Bei der Rechtsberatung und der Prozessführung stellen sich gerade beim Erbrecht immer wieder Fragen rund um mögliche Interessenkonflikte. Der Autor beleuchtet diverse Konstellationen der Mehrfachvertretung von Erben mit gleichen oder sich widersprechenden Positionen im gleichen Prozess und in mehreren Verfahren. Zudem geht er auf das anwaltliche Handeln nach dem Tod des Klienten ein, bei welchem der Anwalt mit den Interessen des vormaligen (verstorbenen) Klienten, einzelner Erben oder anderer Klienten in Konflikt geraten kann. Nach einem kurzen Einbezug der Funktion als Willensvollstrecker schliesst der Autor seine sehr praxisnahen Erläuterungen mit den Interessenkonflikten eines Anwalts ab, der für den Verstor-benen notariell tätig war.
Expertenberichte zuhanden des Bundesamts für Justiz zur Revision des Erbrechts (Umsetzung der Motion Gutzwiller), Sonderheft 2014 zu successio 3/14.
Das gemeinsam von not@lex und Successio herausgegebene Sonderheft enthält die drei vom Bundesamt für Justiz eingeholten Gutachten zu den Rahmenbedingungen eines modernen Erbrechts. Verfasser der drei Gutachten sind Peter Breitschmid, Michelle Cottier und Denis Piotet. Alle drei Gutachter empfehlen eine grundlegende Revision des Erbrechts, die nicht in die blosse Bewahrung des Status quo münden kann.
Die EU-Erbrechtsverordnung. Ivo Schwander, AJP 2014, S. 1084 ff.
Der Beitrag erläutert Anwendungsvoraussetzungen und Inhalt der ab 17. August 2015 geltenden Verordnung. Ferner prüft er deren Auswirkungen auf die Nachlassplanung aus schweizerischer Sicht.
Sachenrecht
Kanton Luzern. Weisung betreffend Notariatsgesellschaften. Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen des Kantons Luzern, ZGBR 4/2014, S. 286 ff.
Die Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen des Kantons Luzern definiert die Voraussetzungen für die Ausübung der Beurkundungstätigkeit durch im Notariatsregister des Kantons Luzern eingetragene Anwalts-Notare unter dem Dach einer Kapitalgesellschaft.
Sachenrechtliche Aspekte zum Einsatz von privaten Drohnen. Stephanie Hrubesch-Millauer und David Bruggisser, jusletter vom 11.8.2014.
Der Beitrag untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Überflug von fremdem Privateigentum durch private Drohnen sachenrechtlich relevant ist und als unzulässige Einwirkung verhindert werden kann. Dabei werden die Frage der vertikalen Ausdehnung des Grundeigentums wie auch mögliche Anspruchsgrundlagen (Eigentumsfreiheitsklage, Klage gestützt auf Nachbarrecht sowie Besitzesschutz) diskutiert.
Obligationenrecht
Haftpflichtrecht
Subjektive Rechtfertigungselemente im Haftpflichtrecht. Tizian Troxler, Recht 2014, S.149 ff.
Die Frage nach dem Erfordernis subjektiver Rechtfertigungselemente wurde in der Literatur in Bezug auf das Haftpflichtrecht, im Gegensatz zum Strafrecht, bisher kaum behandelt. Der Autor kommt zum Schluss, dass aufgrund des Prinzips der relativen zweiseitigen Rechtfertigung einer zivilrechtlichen Rechtsfolge dieses Erfordernis zu bejahen ist.
Kauf- und Mietrecht
Airbnb in der Schweiz: Was sagt das Mietrecht? Dominique Jud und Isabelle Steiger, jusletter vom 30.6.2014.
Nach Auffassung der Verfasserinnen ist das Überlassen von Wohnraum über Airbnb in der Schweiz aus mietrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung gewisser Regeln zulässig.
Verspätete Anfechtung einer Kündigung im Mietrecht. Harald Bärtschi und Ruedi Ackermann, jusletter vom 14.7.2014.
Nach dem Bundesgerichtsurteil 4A_120/2014 beginnt die Anfechtungsfrist mit dem Tag, an dem der Mieter das eingeschrieben versandte Kündigungsschreiben erstmals bei der Post abholen konnte, nicht mit der tatsächlichen Abholung. Die Autoren befürworten zur Vermeidung von Missverständnissen eine Erläuterung zum Fristbeginn im amtlichen Kündigungsformular.
Die missbräuchliche Kündigung von Wohn- und Geschäftsraummiete. Soluna Girón, jusletter vom 25.8.2014.
Nach einem allgemeinen Überblick analysiert der Autor wichtige Fallkonstellationen und die Tendenzen der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Dies führt ihn zur Folgerung, dass das Bundesgericht zurzeit einen sehr vermieterfreundlichen Kurs fährt.
Arbeitsvertragsrecht Soziale Sicherheit bei Mehrfachbeschäftigungen. Thomas Geiser und Marco Spadin, ZSR 2014 II, S. 275 ff.
Von Mehrfachbeschäftigung ist die Rede, wenn eine Person zeitgleich zwei Arbeitsstellen hat oder neben einer Tätigkeit im Anstellungsverhältnis noch selbständig tätig ist. Die beiden Autoren zeigen die Schwachstellen des geltenden Rechtssystems im Umgang mit solchen Mehrfachbeschäftigungen auf.
Notariatsrecht
Rechtsprechung. Diverse Autoren, Der Bernische Notar 2/2014, S. 419 ff.
Die Ausgabe 2/2014 des Berner Notars enthält einen aktuellen Bundesgerichtsentscheid inklusive Besprechung durch Karina Eggermann zur Öffentlichkeit des Grundbuchs beziehungsweise zu den Anforderungen an ein relevantes Interesse sowie einen weiteren Bundesgerichtsentscheid zur Legitimation eines Notars zur Grundbuchbeschwerde beziehungsweise zur Frage des Einstimmigkeitserfordernisses im Zusammenhang mit der Abänderung einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Salärgovernance. Hans Caspar von der Crone und Daniel Brugger, SZW 3/2014, S. 241 ff.
Die Autoren versuchen eine erste Auslegeordnung der grundsätzlich gesellschaftsrechtlich begründeten Vergütungsverordnung (VegüV) im Tummelfeld zwischen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Vorerst befassen sie sich mit den Auswirkungen der VegüV auf das Arbeitsrecht und umgekehrt. Sie geben einen guten Überblick über die Unterscheidungen von Lohn, unechten und echten Gratifikationen und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Sie kommen zum Schluss, dass in aller Regel die Geschäftsleitungsarbeitsverträge überarbeitet werden müssen, wenn die Generalversammlung über einzelne Salärbestandteile retrospektiv entscheiden können soll. In einem weiteren Teil befassen sich die Autoren mit dem Gegenstand und den Auswirkungen der Abstimmung in der Generalversammlung. Hier stellen sich doch einige Fragen. Empfehlenswerter Artikel für Arbeitsrechtler mit eher wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung.
Business Judgment Rule (BJR) / Fluch oder Segen? Peter V. Kunz, SZW 3/2014, S. 274 ff.
Der Autor stellt die in der schweizerischen Rechtspraxis teilweise angewandte, aber in der Schweiz nicht kodifizierte Business Judgement Rule (BJR) dar. Bei der BJR geht es darum, dass sich in Haftungs- und Verantwortlichkeitsprozessen betroffene Personen (beispielsweise in Verwaltungsräten oder Geschäftsleitungen) darauf berufen können sollen, dass Geschäftsfehler nicht automatisch zur Haftung führen. Der Autor findet dies einerseits eine sehr gute Sache, sieht darin anderseits aber auch Gefahren. Immerhin ist er dafür, dass etwas in diese Richtung in der Schweiz kodifiziert werden soll. Er schlägt als neuen Art. 717 Abs. 3 OR folgende Formulierung vor: «Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn sie [sc. Mitglieder von VR beziehungsweise GL] bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durften, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.» Empfehlenswerter Artikel für Gesellschaftsrechtler, Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsleitungsmitglieder.
Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften. Peter Forstmoser, Franco Taisch und Tizian Troxler, jusletter vom 14.7.2014.
Die Autoren kritisieren das Bundesgerichtsurteil, das die Schaffung von Beteiligungsscheinen bei einer Genossenschaft – anders als noch das Bundesverwaltungsgericht – als rechtswidrig qualifiziert hat. Nach Auffassung der Autoren drängt sich aufgrund der praktischen Auswirkungen des Urteils eine Gesetzesrevision auf.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Zur generell-abstrakten AGB-Kontrolle nach UWG. Markus Vischer, AJP 2014, S. 964 ff.
Der Autor zeigt den Unterschied zwischen der traditionellen Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einer Kontrolle nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf und erläutert anschliessend den Inhalt dieser Kontrolle und die Folgen, wenn Verletzungen des UWG festgestellt werden.
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
Öffentliches Verfahrens- und Prozessrecht
Aufschiebende Wirkung im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. Kaspar Plüss, ZBl 2014, S. 414 ff.
Der Autor zeigt auf, weshalb bei der abstrakten Normenkontrolle die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde – in Abweichung vom allgemeinen Grundsatz – die Ausnahme und fehlender Suspensiveffekt die Regel sein sollte.
Strafprozessrecht
Die strafprozessuale Immobilienbeschlagnahme (Art. 266 Abs. 3 StPO). Jean-Pierre Greter und Sloba Schneiter, AJP 2014, S. 1037 ff.
Der Beitrag behandelt Auslegungsfragen und erläutert die seit dem Inkrafttreten des revidierten Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts am 1. Januar 2012 zu berücksichtigenden Neuerungen, die bei Anordnung und Umsetzung der Beschlagnahme zu beachten sind.
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Der Arbeitnehmer im Sanierungsprozess – Die rechtliche Vergegenwärtigung der ökonomischen Zukunft. Ramon Mabillard, BlSchK 2/2014, S. 41 ff.
Der Autor erläutert die Wirkung des revidierten Sanierungsrechts auf die Rechte der Arbeitnehmer im SchKG-Nachlassverfahren.
Ausländerarrest und besondere Betreibungsorte in der Schweiz – Ausschluss oder parallele Anwendbarkeit? Jolanta Kren Kostkiewicz, BlSchK 3/2014, S. 81 ff.
Wenn ein Schuldner in der Schweiz einen ordentlichen Betreibungsort hat, ist ein Ausländerarrest nicht möglich. Die Autorin kommt zum Schluss, dass dies auch gilt, wenn der Schuldner an einem besonderen Betreibungsort in der Schweiz gemäss Art. 48–52 SchKG betrieben werden kann.
Völkerrecht
Menschenrechte
Im Grenzbereich der freien Rede. Stefan Schürer, ZSR 2014 I, S. 347 ff.
Lesenswerter Beitrag zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Perinçek gegen die Schweiz. Der Autor analysiert Zustandekommen und Inhalt der Entscheidung kritisch und prüft deren Auswirkungen auf die Anwendung der Rassismusstrafnorm.
Ein völkerrechtlicher Schutz der kollektiven Privatsphäre? Der Schutz der Privatsphäre und die Anonymität im Zeitalter kommerzieller Drohnen. Krista Nadakavukaren Schefer, ZSR 2014 I, S. 259 ff.
Die technologische Entwicklung könnte nach Ansicht der Autorin verschiedene Anpassungen des schweizerischen Rechts erfordern, um dem völkerrechtlichen Schutz der Privatsphäre zu genügen. Das zentrale Problem werde indessen darin liegen, dass – soweit die Schutzinteressen als Individualinteressen definiert werden – sich der völkerrechtliche Rahmen als unzureichend erweise. Keine leichte Kost, aber interessant.
Übriges Völkerrecht
Das Verhältnismässigkeitsprinzip als Bestandteil des zwingenden Völkerrechts? Jörg Künzli und Walter Kälin, jusletter vom 23.6.2014.
Nach Auffassung der Autoren sind Bestimmungen, die auch im Fall von klarer Unverhältnismässigkeit Eingriffe in Freiheitsrechte automatisch anordnen und die Prüfung der Verhältnismässigkeit vollständig unterbinden, für die Schweiz aus völkerrechtlichen Gründen zwingend verboten.
Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte
Zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen. Daniel Summermatter, ZSR 2014, I, S. 289 ff.
Anspruchsvoller Beitrag, der die Stärken und die Schwächen der bisher zu dieser Frage entwickelten Theorien aufzeigt und sich schliesslich für einen normativen Ansatz ausspricht.