Verfassungsrecht
Staatsrecht
Rechtsetzung(slehre) in der Praxis – ein Blick in die dunklen Winkel der Werkstatt. Martin Föhse, ZBl 9/2018, S. 453 f.
Es gibt von Lehre und Praxis entwickelte Leitlinien und Prinzipien methodischer, formaler und materieller Natur, die zu qualitativ «guten» Erlassen führen sollten. In der parlamentarischen Debatte drohen sie unterzugehen. «Was vertretbar ist, wird gemacht», folgert der Autor anhand der Verknüpfung von Steuerreform und AHV-Finanzierung.
Völkerrecht
Zwischen Kriminalisierung und Regulierung: Der schwindende Aktionsradius der zivilen Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer. Salome Schmid, Sui-generis 2018, S. 285.
Zivilen Seenotrettungsorganisationen werden Einsätze unter Wahrung humanitärer Prinzipien nahezu verunmöglicht. Laut Autorin werden sie dadurch in eine Zwangslage versetzt, die eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit (Art. 11 EMRK) darstellt.
Europarecht
Familiennachzug hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Ein Vergleich EU – Schweiz. Agne Vaitkeviciute, Jusletter vom 5.11.2018.
Die Autorin schlägt eine stärkere Kooperation zwischen der EU und der Schweiz vor. So würde die Schaffung attraktiver Bedingungen für Familienmitglieder von hochausgebildeten Drittstaatsangehörigen – etwa eine gegenseitige Anerkennung von Aufenthaltstiteln zwischen der Schweiz und der EU – auch dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz und der EU dienen.
Verwaltungsrecht
Baurecht
Weshalb der Planer auch ohne besondere Vereinbarung ein vollständiges Leistungsverzeichnis schuldet. Carlo Peer, SJZ 2018, S. 282 ff.
Der Beitrag untersucht, was die Verpflichtung zur Erstellung eines «vollständigen Leistungsverzeichnis» umfasst – auch im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Umweltrecht
Generell-abstrakte
Festlegung des Gewässerraums – die Quadratur des Kreises? Erik Lustenberger, URP 5/2018, S. 489 ff.
Der Autor zeigt anhand zweier neuerer kantonaler Entscheide die Schwierigkeiten bei der Festlegung des Gewässerraums auf. In derselben Ausgabe finden sich ab Seite 389 ff. verschiedene aktuelle Entscheide zu Themen wie Altlastenrecht, Gewässerschutzrecht und UVP-Pflicht.
Gesundheitsrecht
Der Mensch ist gesund. Jörg Jeger, Jusletter vom 8.10.2018
Der Versicherungsmediziner und Chefarzt der Medas Zentralschweiz repliziert auf einen Beitrag von Bundesrichterin Alexia Heine und Gerichtsschreiberin Beatrice Polla im Jahrbuch zum Sozialversicherungsrecht 2018, der mit den Worten endet: «Der Mensch ist gesund.» Jeger vermisst die empirische Basis dieser Behauptung – und liefert Fakten für eine gegenteilige Auffassung. Validität mit «grundsätzlich gesund» gleichzusetzen, sei «zumindest aus medizinischer Sicht» ein Fehlschluss.
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
Strafprozessrecht
Das schriftliche Berufungsverfahren im Einverständnis der Parteien. Jann Six, Forumpoenale 5/2018, S. 425–432.
Das im Einverständnis der Parteien angeordnete schriftliche Verfahren (Art. 406 Abs. 2 StPO) ist ein vollwertiges und faires Berufungsverfahren. In der Strafprozessordnung ist es ausdrücklich vorgesehen und erlaubt dem Berufungsgericht in Fällen ohne Beweisergänzungen eine effiziente, sachgerechte und angemessene Beurteilung. Dabei ist das Rechtsschutzniveau nicht tiefer als im mündlichen Berufungsverfahren.
«Shitstorms» als strafprozessuale Begleiterscheinung. Monika Simmler und Sine Selmann, Forumpoenale 5/2018, S. 433-438.
Der zunächst vulgär anmutende Terminus «Shitstorm» ist in aller Munde und wurde im Jahr 2012 sogar zum «Schweizer Wort des Jahres» gekürt. Die beiden Autorinnen gehen der Frage nach, welche Konsequenzen «Shitstorms» als neuartiges, durch die sozialen Medien befördertes Phänomen für die Strafrechtspflege mit sich bringen, etwa bezüglich Unschuldsvermutung oder Berücksichtigung bei der Strafzumessung.
Befangenheit aufgrund publizistischer Äusserungen. Marco Weiss, AJP 10/2018, S. 1270–1279.
Publizistische Äusserungen können den Anspruch des Einzelnen auf ein unabhängiges Verfahren (Art. 29 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 BV) beeinträchtigen. Der Autor geht insbesondere der Frage nach, wann eine Publikation einen Ausstand nach sich zieht und wann nicht.
Anwaltsgesetz
Anwaltliche Berufsregeln, Zulässigkeit von Kritik an Behörden. Ueli Friederich, ZBl 9/2018, S. 488 ff.
Der Autor kommentiert das Bundesgerichtsurteil 2C_907/2017 und betont, die anwaltliche Kritik erfülle eine ähnliche Funktion wie die Berichterstattung kritischer Medien, die vom EGMR als «public watchdogs» bezeichnet werden. Dennoch, so Friederich, hätten unnötig abschätzige und verletzende Äusserungen «auch in der kämpferischen gerichtlichen Auseinandersetzung nichts zu suchen». Im kommentierten Bundesgerichtsentscheid geht es um einen Luzerner Anwalt, der an der Hauptverhandlung und gegenüber dem Kantonsparlament die fehlende juristische Ausbildung einer Staatsanwältin anprangerte (plädoyer 4/2018).
Privatrecht
Erbrecht
Aufhebung von Miteigentum in der Erbengemeinschaft. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Aufhebungsanspruchs. Yannick Minnig, AJP 10/2018, S. 1194–1205.
Der Autor geht der Frage nach, wie die Aufhebung von Miteigentum in der Erbengemeinschaft möglich ist. Anhand dogmatischer Konstrukte zeigt er zunächst auf, wie der Aufhebungsanspruch nach Art. 650 Abs. 1 ZGB und die Aufhebungsklage nach Art. 651 Abs. 2 ZGB rechtlich zu qualifizieren sind. Die Erkenntnisse dieser Qualifikation werden alsdann auf die Rechtsausübung in der Erbengemeinschaft angewendet.
Sachenrecht
Geltungsbereich der Schiedsklausel beim Mit- und Stockwerkeigentum.
Roland Pfäffli und Amédéo Wermelinger, Der Bernische Notar, Nr. 3 2018, S. 289 ff.
Die Verfasser beleuchten die Tragweite einer im Reglement enthaltenen Schiedsklausel für die Erwerberin einer Stockwerkeinheit bzw. eines Miteigentumsanteils und die sich daraus für die Notarin im Rahmen der Rechtsbelehrung ergebenden Pflichten.
Auftragsrecht
Der fehlgeleitete Art. 404 OR. Theodor Bühler, SJZ 2018, S. 489 ff.
Das jederzeitige Rücktrittsrecht, welches das Bundesgericht in Art. 404 OR zwingend verankert sieht, ist im internationalen Umfeld zu einem erheblichen Unsicherheitsfaktor geworden. Der Autor zeichnet die geschichtliche Entwicklung des Auftragsrechts nach und erläutert die Wandlung des Begriffs «Auftrag». Er empfiehlt, durch Streichung bestehender Normen und Rückgriff auf frühere Formulierung eine Unterscheidung zwischen Geschäftsbesorgung und Dienstleistungen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen zu ermöglichen.
Markenrecht
Zum Verhältnis herkunftsrechtlicher Kennzeichnungs-zu lebensmittelrechtlichen Deklarationsvorschriften.
Jürg Simon, Sui-generis 2018, S. 350.
Rund um die Frage, wie viel «Lozärn» in einem «Lozärner Bier» enthalten sein muss, hat das Bundesgericht in seinem Entscheid 2C_761/2017 erstmals seit Inkrafttreten der Revision des Markenschutzgesetzes und des Lebensmittelgesetzes das Verhältnis herkunftsrechtlicher Kennzeichnungs- zu lebensmittelrechtlichen Deklarationsvorschriften erörtert. Zu den wichtigen Erkenntnissen aus dem Entscheid gehört nach Auffassung des Autors die entscheidende Funktion der «charakteristischen Eigenschaften» eines Produkts aus Sicht der Konsumenten.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Kartellrecht
Handelsvertreterverhältnisse im Kartellrecht. Darstellung und Würdigung der Schweizer Praxis im Kontext der Rechtslage in der EU. Hadi Mirzai und Marquard Christen, Jusletter vom 15.10.2018.
Abreden im Rahmen von Handelsvertreterverhältnissen sind in der Europäischen Union vom Anwendungsbereich von Art. 101 AEUV ausgenommen, wenn die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften verbundenen Risiken vom Auftraggeber getragen werden. Die wenige Praxis in der Schweiz zum kartellrechtlichen Umgang mit einer Tätigkeit auf fremde Rechnung ist uneinheitlich: Die Autoren analysieren und kommentieren die bisherigen Äusserungen der Schweizer Behörden zu dieser Frage und fordern eine konsequente Ausrichtung der Schweizer Praxis an der Rechtslage in der EU.
Rechtliche Herausforderungen im Arzneimittelvertrieb.
Oliver Kaufmann, Jusletter vom 15.10.2018.
Heilmittelrechtliche, krankenversicherungsrechtliche, strafrechtliche und kartellrechtliche Vorgaben stellen hohe Anforderungen an die regulatorische Compliance der Vertriebsmodelle von Herstellern und Grossisten. Denn was in anderen Bereichen zum üblichen Repertoire der Verkaufsförderung gehört, ist im Arzneimittelvertrieb verboten. Bei Verstössen drohen den Angestellten und dem Unternehmen Geldstrafen sowie Gewinneinziehung und Reputationsverluste. Der Autor beleuchtet Vertriebsinstrumente, die im Arzneimittelvertrieb üblich sind, sowie deren rechtliche Beurteilung unter den einschlägigen Gesetzesbestimmungen.