Verwaltungsrecht
Ausländer- und Asylrecht
Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt aus der Sicht von Flüchtlingen.
UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein, Asyl 2015/3, S. 3–9.
Der Beitrag fasst die Erkenntnisse einer Studie der Hochschule Luzern für Soziale Arbeit zusammen, die förderliche und hinderliche Faktoren für die Erwerbsintegration von Flüchtlingen mit Asyl oder vorläufiger Aufnahme untersucht. Er zeigt auf, dass ein Verfahren zur Anerkennung von Kenntnissen und Kompetenzen integrationsfördernd wäre, da vorbestehende Berufserfahrungen und Ausbildungen sonst verloren gehen. Neben persönlichen Einschränkungen, etwa durch Familie und Gesundheit, sind der Mangel an Informationen über den Arbeitsmarkt und ein Reduziertwerden auf die Rolle als Flüchtling hinderlich. Flüchtlinge sind zudem auf bestimmte Berufsbereiche beschränkt, arbeiten im Niedrigstlohnsegment, müssen deshalb oft Sozialhilfe beanspruchen, und haben instabile Arbeitsbedingungen.
Umwelt-, Bau- und Planungsrecht
Die Bedeutung des Standes der Technik im Umwelt- und Energienutzungsrecht.
Ursula Brunner, URP 3/2015, S. 181 ff.
Die Autorin befasst sich ausführlich und wissenschaftlich differenziert mit der Frage, wie die «Technik-Klausel» des Umweltrechts (vgl. etwa die Formulierung in Art. 11 Abs. 2 USG: «technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar») zu verstehen ist und welche Probleme sich bei deren Umsetzung ergeben. Sie kommt zum Schluss, dass der Begriff, der sich auf das Vorsorgeprinzip gemäss Art. 1 Abs. 2 USG bzw. Art. 74 Abs. 2 BV abstützt, teilweise uneinheitlich angewendet wird. Die Autorin stellt sodann Thesen zur Wünschbarkeit einer Legaldefinition des Begriffs auf und macht Vorschläge, wie der «Stand der Technik» in der Rechtsanwendung dynamisiert werden kann.
Europa-Fenster.
Sebastian Heselhaus, URP 4/2015, S. 337 ff.
Spannende, gut lesbar aufbereitete Übersicht zu Rechtsetzung, Rechtsetzungsvorhaben und zur umweltrechtlichen Rechtsprechung in der EU und in den Mitgliedstaaten. Die Hinweise betreffen etwa Regulierungen im Bereich Öko-Design von Produkten, den Klimaschutz sowie das Gefahrstoffrecht. Spannend auch die Ausführungen zur Rechtsprechung des EUGH zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Aarhus-Konvention, der auch die Schweiz beigetreten ist.
Steuerrecht
Die Besteuerung der «Quasi-Ansässigen» in der Schweiz. Kritische Würdigung.
Samuele Volpe, Paolo Arginelli und Peter Altenburger, ASA 83, S. 625 ff.
Das Bundesgericht hat die Quellenbesteuerung für Grenzgänger als diskriminierend im Sinne der Personenfreizügigkeit bezeichnet und der Bundesrat will dies jetzt modifizieren. Die Autoren kritisieren das Vorgehen mit Blick auf die Doppelbesteuerungsabkommen.
Übriges Verwaltungsrecht
Le consentement du client et les chinese walls.
Benoît Chappuis, SJZ 2015, S. 409 ff.
Ausgehend von Veränderungen im anwaltlichen Beratungsmarkt legt der Autor die zunehmenden Schwierigkeiten bei der Vermeidung von Interessenkonflikten dar. Er gelangt zum Schluss, dass eine Zustimmung des Mandanten zu einem Interessenkonflikt unwirksam sei und nicht zur berufsrechtlichen Zulässigkeit der diesbezüglichen anwaltlichen Tätigkeit führe. Dasselbe gelte grundsätzlich auch im Bereich der anwaltlichen Beratung. Namentlich sei auch die Errichtung von Chinese Walls keine taugliche Massnahme zur korrekten Handhabung von Interessenkollisionen.
Perspectives on the Future of Digital Privacy.
Urs Gasser, ZSR 2015 II, S. 335 ff.
Der ausführliche Beitrag gibt einen Überblick über die Herausforderungen gegenüber dem Datenschutz und möglichen Strategien zu dessen Gewährleistung in der Zukunft.
Der elektronisch handelnde Staat: E-Legislation, E-Government, E-Justice. Andreas Glaser, ZSR 2015 II, S. 259 ff.
Nach einem Überblick über die praktische Bedeutung der Digitalisierung im staatlichen Handeln erläutert der Autor den relevanten verfassungsrechtlichen Rahmen und entwickelt ein Zukunftsszenario zur Auslotung künftiger Potenziale des elektronisch handelnden Staates.
Sozialversicherungsrecht
AHV, IV, EL und ALV
Schmerzrechtsprechung 2.0, Bemerkung zur grundlegenden Praxisänderung im Urteil des Bundesgerichts 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015, zur Publikation vorgesehen.
Thomas Gächter und Michael Meier, jusletter vom 29.6.2015.
Zusammenfassung und differenzierende Bewertung des teilweise euphorisch kommentierten Bundesgerichtsurteils zu den Schmerzsyndromen.
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung betreffend Depressionen.
Rahel Sager,
SZS 59/2015, S. 308–322.
Depressionen werden vom Bundesgericht nicht zu den pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage (Päusbonog) gezählt. Doch bei Komorbidität oder dem Vorliegen psychosozialer Faktoren kann im Einzelfall der Anspruch auf eine Invalidenrente verneint werden. Überblick über die einschlägigen Urteile.
BVG
Le rôle actuel des conventions collectives dans la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité. Jacques-André Schneider, SZS 59/2015, S. 181–234.
Viele Gesamtarbeitsverträge enthalten Vorschriften zur beruflichen Vorsorge der Arbeitnehmenden. In einer umfassenden Darstellung werden die Regelungen für jede Branche präsentiert und kommentiert.
Strafrecht
Regulierungsaktivitäten der Kantone im Jugendmedienschutz.
Eveline Huegli und Christian Bolliger, CHSS 4/2015, 215 ff.
Die Autoren orten eine grosse Verantwortung der Kantone. Sie untersuchen die kantonalen Rechtsgrundlagen zu Filmen und Games und zur präventiven verdeckten Ermittlung bzw. Fahndung in Chats und Internetforen.
Privatrecht
Einleitungsartikel und Personenrecht
Ein Streifzug durch die Anfechtungsklage nach Art. 75 ZGB. Marco Del Fabro, AJP 2015, S. 1140 ff.
Guter Überblick über verschiedene Aspekte der Anfechtungsklage unter Berücksichtigung von Lehre und Rechtsprechung.
Unfreiwillges Outing Homosexueller.
Arnold Rusch und Mirjam Kummer, AJP 2015, S. 916 ff.
Der Beitrag über das strafrechtliche und zivilrechtliche Instrumentarium gegen ein Outing thematisiert auch, ob es in einer Gesellschaft, in der Homosexualität «kein Problem» mehr ist, überhaupt eines Schutzes bedarf.
Familienrecht
Das neue Erwachsenenschutzrecht aus der Sicht einer Berufsbeistandschaft.
Hans Van de Weij, ZKE 2015, S. 251 ff.
Differenzierte Bilanz eines Praktikers zum neuen Erwachsenenschutzrecht: Die Qualität der schriftlichen Schritte wurde verbessert, die Verfahrensergebnisse überzeugen in der Regel, aber Administrativaufwand und Verfahrensdauer stiegen an. Ausserdem seien die Entscheide für Laien nicht immer verständlich. Besondere Bedeutung misst der Autor der Zusammenarbeit zwischen Kesb und Berufsbeistandschaft bei.
Die Besuchsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina. Kurt Affolter, ZKE 2015, S. 181 ff.
Der Autor plädiert für eine sorgfältige Prüfung, ob eine Beistandschaft im konkreten Fall zur Lösung des Besuchsrechtsproblems beitragen kann. Sonst entstünden womöglich falsche Erwartungen und neue Konfliktherde.
Wann ist Alleinsorge anzuordnen und wie ist diese zu regeln? Thomas Geiser, ZKE 2015, S. 226 ff.
Der Beitrag erläutert, wann – in Abweichung der Regel einer gemeinsamen Elternverantwortung – die Alleinsorge anzuordnen ist. Je nachdem, ob die Alleinsorge als Kindesschutzmassnahme oder im Rahmen der Kinderzuteilung angeordnet wird, sind unterschiedliche Entscheidungskriterien und Wirkungen zu beachten.
Erbrecht
Geteilt – oder noch nicht geteilt? Eine (vermeintlich) einfache Frage als Quell von Streitigkeiten und Steuerproblemen. Lorenz Baumann, successio 2/15, S. 96 ff.
Der interessante und praxisrelevante Beitrag zeigt in Beispielen auf, wann die Erben trotz gegenteiliger Annahme noch eine Erbengemeinschaft bilden und wann sie bereits als einfache Gesellschaft zu behandeln sind, obwohl sie sich selbst noch als Mitglieder einer Erbengemeinschaft sehen. Die entsprechende rechtliche Behandlung hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss für die Frage, ob eine Klage auf Vollzug der Teilung oder eine Teilungsklage Erfolg hat. Zudem sind damit steuerliche Konsequenzen verbunden.
Obligationenrecht
Kauf- und Mietrecht
Vom absichtlichen (arglistigen) Verschweigen von Mängeln. Heribert Trachsel, Baurecht 3/2015, S. 135 ff.
Der Autor analysiert den Tatbestand des absichtlichen Verschweigens von Mängeln im Kauf- und Werkvertragsrecht unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und erklärt die Rechtsfolgen. Der Vorwurf des absichtlichen Verschweigens ist im Rechtsalltag besonders brisant, wenn Mängel erst nach der ordentlichen Verjährungsfrist entdeckt werden.
Mängelrechte beim Kauf eines Stockwerkanteils.
Markus Vischer, ZBGR 4/2015, S. 217 ff.
Die Abhandlung beleuchtet die verschiedenen Vertragstypen für den Kauf eines Stockwerkanteils, der noch nicht fertiggestellt ist, und die gesetzliche Gewährleistung. Aufgezeigt werden die Unterschiede zwischen Mängelrechten an Sonderrechts- und gemeinschaftlichen Teilen, wobei erörtert wird, wann sämtliche Eigentümer mitzuwirken haben.
Arbeitsvertragsrecht
Home Office: arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte.
Tobias F. Rohner und Sanna Maas, SJZ 2015, S. 325 ff.
Die Autoren erörtern Aspekte des Zuhausearbeitens und zeigen die Abgrenzung zu Auftrag und Werkvertrag auf. Neben Fragen der Entschädigung von Arbeitsgeräten und Arbeitsraum, des Datenschutzes und der Arbeitssicherheit ergeben sich auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, namentlich beim grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnis. Steuerrechtlich ist der Begriff der Betriebsstätte bedeutend.
Die Alterskündigung. Denis G. Humbert, AJP 2015, S. 868 ff.
Die Analyse der rechtlichen Grundlagen und der Praxis führt den Autor zum Schluss, dass ältere Arbeitnehmende, also Angestellte ab 55 Jahren, ungenügend geschützt sind. Er fordert einen spezifischen sachlichen Kündigungsschutz für die Betroffenen.
Die privatrechtliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und rechtliche Konsequenzen. Daniel Donauer und Barbara Möri, AJP 2015, S. 1049 ff.
Interessanter Beitrag, der vor allem Fälle erörtert, in denen der Arbeitgeber Angestellte im Ausland einsetzt, was erhöhte Risiken nach sich ziehen kann.
Übriges Vertragsrecht
Bewerbungsverfahren: Fragerecht und Auskunftspflicht. Sara Licci, Recht 2015, S. 98 ff.
Ist der Arbeitsvertrag eines Bundesamts mit einer Angeschuldigten in einem Tötungsprozess vor Amtsantritt wegen Willensmängeln kündbar? Gute Zusammenfassung zur heiklen Praxis, welche Fragen der potenzielle Arbeitgeber stellen darf, welche Sachverhalte der Stellenbewerber selbst offenlegen muss und wann er auf Fragen lügen darf.
Forschungs- und Entwicklungsverträge: zentrale Rechtsfragen und Hinweise zur Vertragsgestaltung.
Urs Egli, AJP 2015, S. 993 ff.
Der Autor erörtert für den Auftrag und die Kooperation die zentralen Rechtsfragen – namentlich die Zuordnung des Erfüllungsrisikos und der Immaterialgüterrechte und die Ermittlung einer wettbewerbsrechtskonformen Verwertung der Ergebnisse.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht 2014. Walter A. Stoffel, SZW 2/2015, S. 138 ff.
Der Autor gibt den gewohnt kompetenten Überblick über massgebliche Entscheidungen in Bund und Kantonen. Eine Fundgrube.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Die kartellrechtliche Zulässigkeit von (exklusivem) Direktvertrieb bei Arzneimitteln. Samuel Schweizer,
jusletter vom 6.7.2015.
Der Entscheid eines Pharmaherstellers, ein Arzneimittel exklusiv selbst zu vertreiben, kann eine unzulässige Geschäftsverweigerung (Liefersperre) darstellen. Der Autor untersucht die Entstehung von marktbeherrschenden Stellungen im Arzneimittelbereich und die Voraussetzungen, unter denen solche Liefersperren unzulässig sind.
Strafbestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Daniel Jositsch und Martina Conte, Sic! 7/2015 und 8/2015, S. 437–446.
Trotz steigender praktischer Relevanz des UWG-Strafrechts unterliess es der Gesetzgeber 2011, die Problemfelder anlässlich der UWG-Revision effektiv anzugehen. Die Autoren zeigen mögliche Lösungen auf. Sie kommen zum Schluss, in vielen Bereichen bestehe Reformbedarf und die Einführung eines strafrechtlichen Teils mit eigenen Straftatbeständen und womöglich prozessualen Bestimmungen sei zweck- und zeitgemäss.
Immaterialgüterrecht
Alles klar! – Entscheid der Grossen Beschwerdekammer G 3/14 vom 24. März 2015. Louis Lagler, Alfred Köpf und Demian Stauber, Sic! 7/2015 und 8/2015, S. 476–483.
Der Entscheid zeigt, inwiefern die Klarheit von geänderten Ansprüchen im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren geprüft werden darf. Er entlastet die Einspruchsabteilungen und Beschwerdekammern, führt aber auch dazu, dass das Klarheitserfordernis von betroffenen Dritten in der Regel nicht thematisiert werden kann.
Urheber- und Markenrecht im digitalen Zeitalter. Stefan Berchtold, ZSR 2015 II, S. 73 ff.
Der Beitrag zeigt auf, welche Grundannahmen durch die Digitalisierung in Frage gestellt werden und welche Methoden und Daten der Wissenschaft zur Verfügung stehen, um darauf zu reagieren.
Bank- und Börsenrecht
Schwerpunktnummer Bankenrecht, SZW 2/2015, S. 77–116.
Die Schweizerische Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht (SZW) widmet sich in diesem Heft dem Bankenrecht. In diversen Artikeln, grösstenteils auf Französisch, werden Brennpunkte wie Geldwäscherei und automatischer Informationsaustausch behandelt.
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht
Öffentliches Verfahrens- und Prozessrecht
Die materielle Beschwer von Nachbarinnen und Nachbarn sowie von Immissionsbetroffenen. René Wiederkehr, ZBl 2015, S. 347 ff.
Zur neueren Rechtsprechung zu Art. 48 Abs. 1 VwVG und Art. 89 Abs. 1 BGG zeigt der Autor auf, dass die materielle Beschwer bei Drittbeschwerdeführern stets in zwei separaten Schritten zu prüfen ist: Der Nachbar muss in einer besonders beachtenswerten Nähe zur Streitsache stehen, wobei der drohende Nachteil eine gewisse Schwere erreichen muss. Ausserdem muss im Fall eines Obsiegens ein praktischer Nutzen entstehen.
Strafprozessrecht
Der Richter und das aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsgutachten. Adrian Berlinger, forumpoenale 4/2015, S. 237–242.
Der Autor zeigt auf, dass aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsgutachten wichtige Werkzeuge in einem Strafprozess sein können, und fordert ein Überdenken der aktuellen Gutachtenspraxis.
Zivilprozessrecht
Befundaufnahme und vorsorgliche Beweisführung im Bauprozess. Christoph Locher, Baurecht 4/2015, S. 208 ff.
Diese Rechtsbehelfe werden in der Praxis häufig nicht klar voneinander abgegrenzt. In beiden Verfahren gehört es zu den typischen Aufgaben des Gutachters, das Werk mit dem nach Werkvertrag geschuldeten zu vergleichen und allfällige Abweichungen, also Mängel, zu beschreiben. Die Interpretation des Vertrags bleibt indessen Sache des Gerichts.
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Die überschuldete Insolvenzmasse. Franco Lorandi, AJP 2015, S. 923 ff.
Das SchKG regelt den Fall, in dem die Insolvenzmasse nicht zur Deckung der Masseverbindlichkeit ausreicht, nicht. Der Autor zeigt, was bei dieser Ausgangslage zu beachten ist, und schlägt ein konkretes Vorgehen vor.
Die schweizweite Zuständigkeit im Arrestvollzug.
Felix Meier-Dieterle und Remo Crestani, AJP 2015, S. 1122 ff.
Nachdem gemäss ZPO das Arrestgericht Vermögensgegenstände in der ganzen Schweiz verarrestieren kann, ergeben sich in der Praxis Probleme beim Arrestvollzug. Die Autoren fordern unter Verweis auf die Zürcher Praxis einen koordinierten Vollzug durch ein vom Arrestgericht zu bezeichnendes, führendes Betreibungsamt.
Völkerrecht
The International Economic Law Framework for Digital Trade. Mira Burri, ZSR 2015, II S. 7 ff.
Die Autorin befasst sich mit den internationalen Rechtsgrundlagen für den digitalen Handel, wobei sowohl die WTO-Übereinkommen als auch regionale und bilaterale Vereinbarungen berücksichtigt werden.