Verwaltungsrecht
Submissionsabreden erkennen und verhindern. Silvia Grätz und Frank Stüssi, Baurecht 2/2016, S. 86 ff.
Submissionsabreden verhindern einen wirksamen Qualitäts- und Preiswettbewerb. Die Autoren zeigen auf, dass und wie Beschaffungsstellen Submissionsabreden entgegenwirken können, indem sie die Hinweise für Submissionsabreden kennen und ihre Beschaffungen entsprechend vorbereiten und ausgestalten.
Strafrecht
Allgemeiner Teil
Strafbewehrter Geheimnisverrat im grenzüberschreitenden Kontext: Zu den Anwendungsgrenzen schweizerischen Strafrechts bei Geschäftsgeheimnisverletzungen.
Damian K. Graf, SJZ 2016, S. 193 ff.
Der Autor untersucht die Strafbarkeit von Geheimnisverletzungen nach schweizerischem Recht bei der extraterritorialen Tatbegehung. Er plädiert dabei für eine weite Auslegung des Territorialitätsprinzips und regt an, die auf schweizerischem Gebiet eintretende Wirkung der Enthüllung – ähnlich wie der Erfolg beim Erfolgsdelikt – als ausreichenden Bezug zum Schweizer Recht anzusehen. Grenzüberschreitenden Wirtschaftsdelikten, so seine Argumentation, lasse sich auf diese Weise besser Einhalt gebieten.
Übriges Strafrecht
Die Revision des Korruptionsstrafrechts.
Daniel Jositsch und Jana Drzalic, AJP 3/2016, S. 349–358.
In der Schweiz kam es in den vergangenen Jahren zu mehreren Revisionen der Korruptionsbestimmungen. Die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Revision des Korruptionsstrafrechts weitet die Korruptionsbekämpfung nun auf den privaten Bereich aus. Allein mit dieser Neuerung dürfte die praktische Bekämpfung der Korruption allerdings noch nicht effizienter sein. Die Autoren plädieren daher dafür, dass der Gesetzgeber auch im Bereich des Schutzes und der Stärkung des Whistleblowing tätig wird.
Privatrecht
Familienrecht
Besteuerung des gemeinschaftlichen Eigentums von Ehegatten nach Aufnahme des Getrenntlebens.
Cordula Lötscher, Recht 2016, S. 1 ff.
Bei Liegenschaften im Gesamt- oder Miteigentum, die nach der Trennung nur noch von einer Person bewohnt werden, stellen sich verschiedene steuerliche Fragen. Die Autorin will den Ausgleich über die Alimentenhöhe steuern. Der Rezensent versteuert das Eigentum je hälftig und das Einkommen (Eigenmietwert mit den Hypothekarzinsabzügen und den Unterhaltsabzügen) vollständig bei der Person, die in der Liegenschaft wohnt. Zumindest der Kanton Bern akzeptiert dies.
Obligationenrecht
Allgemeiner Teil
Der Konsument als homo oeconomicus?
Laura Marina Grünig,Recht 2016, S. 14 ff.
Die Autorin stellt die heutigen wirtschaftswissenschaftlichen Theorien dar, welche das einfache Menschenbild des homo oeconomicus relativieren respektive ergänzen, und fragt, weshalb im Recht immer noch das einfache Modell als Grundlage dient, beispielsweise beim Konsumentenschutz.
Haftpflichtrecht
Medizinische Dokumentationspflicht – quo vadis?
Harry Landolt, HAVE 1/2016, S. 9 ff.
Mit dem Grundsatzentscheid BGE 141 III 363 hat das Bundesgericht die medizinische Dokumentationspflicht des Arztes konkretisiert. Das ist grundsätzlich zu begrüssen. Es bleiben jedoch viele Fragen offen, so zum Beispiel bezüglich des Verhältnisses zwischen der öffentlichrechtlichen und der privatrechtlichen Dokumentationspflicht, was eine übliche Dokumentation beinhaltet und was die Folgen der Verletzung der Dokumentationspflicht sind.
Die Widerrechtlichkeit im Haftpflichtrecht: Gedanken zu dieser Haftungsvoraussetzung und den dazu entwickelten Lehren. Michel Verde, Jusletter vom 18. April 2016.
Der Beitrag legt dar, weshalb die Widerrechtlichkeit im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR grundsätzlich als sogenanntes Verhaltensunrecht zu verstehen ist, und geht auf einzelne Aspekte der Begründung der Widerrechtlichkeit ein. Ein Verhalten ist dann rechtswidrig, wenn es gegen eine Verhaltensnorm verstösst. Solche Verhaltensnormen sind dabei in der gesamten geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsordnung zu finden. Einerseits gibt es risikobezogene Verhaltensnormen, die ein konkretes Verhalten vorschreiben beziehungsweise verbieten, um damit bestimmte Risiken zu reduzieren. Andererseits gibt es auch erfolgsbezogene Verhaltensnormen, die vom Normadressaten mit Blick auf den Schutz eines bestimmten Rechtsgutes ein sorgfältiges Verhalten fordern. Ob ein Verhalten sorgfaltspflichtwidrig und somit widerrechtlich ist, ist bei erfolgsbezogenen Verhaltensnormen anhand des konkreten Einzelfalls zu beurteilen – erfolgsbezogene Verhaltensnormen bedürfen daher einer einzelfallbezogenen Konkretisierung. Bei den risikobezogenen Verhaltensnormen ergibt sich die Widerrechtlichkeit des Verhaltens dagegen unabhängig von den konkreten Umständen.
Sachenrecht
Bauliche Massnahmen an Miteigentum zwischen Subjektivität und Objektivierung.
Daniel M. Häusermann, SJZ 2016, S. 141 ff.
Eine Quelle reger Auseinandersetzungen in Miteigentumsgemeinschaften stellen die Regeln der Entscheidfindung bei baulichen Massnahmen dar. Der Autor analysiert die Elemente subjektivistischer und objektivierter Eigentumskonzeptionen bei unterschiedlichen Typen von Miteigentumsgemeinschaften. Er leitet daraus Schlussfolgerungen für eine gesetzgeberische Anpassung der Entscheidungsregeln ab. Insbesondere fordert er den Verzicht auf zwingende Normen. Damit soll es möglich werden, die Entscheidungsregeln vollumfänglich entweder dem Einstimmigkeits- oder dem Mehrheitsprinzip zu unterstellen.
Arbeitsvertragsrecht
Revision der Arbeitszeiterfassung.
Christian Maduz und Oliver Schmid, ARV 4/2015, S. 257–270.
Per 1. Januar 2016 sind neue Bestimmungen zur Erfassung der Arbeitszeit in Kraft getreten. Der Artikel beschreibt und analysiert die Neuerungen und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsalltag. Interessant.
Stillschweigende
Zustimmung des Arbeitnehmers zur Lohnreduktion durch den Arbeitgeber.
Wolfgang Portmann und Vania Dobreva, ARV 4/2015, S. 271–282.
Kritische Auseinandersetzung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, gemäss welcher Stillschweigen des Arbeitnehmers bei einer Lohnreduktion als Zustimmung angenommen werden kann. Damit wird der Arbeitgeber von der Pflicht entbunden, sich bei Lohnreduktionen um eine echte einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitnehmer zu bemühen.
Zuwendungen von Dritten in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen – arbeits-, straf- und steuerrechtliche Aspekte.
Tobias F. Rohner und Martina A. Kessler, SJZ 2016, S. 221 ff.
Die Autoren erörtern die Fragen, in welchen Fällen Zuwendungen dem Arbeitgeber herausgegeben werden müssen, welche Rolle der Zuwendungswille des Dritten spielt und worin die Unterschiede zwischen einem Gelegenheitsgeschenk, Trinkgeldern und Bestechungsgeldern liegen. Die Autoren gelangen zum Schluss, dass Zuwendungen von Dritten immer Schenkungen sind, wenn sie nicht als Trinkgeld oder Schmiergelder zu qualifizieren sind.
Notariatsrecht
Ausschluss aus der Stock- werkeigentümergemeinschaft (Rechtsvergleichung schweizerisches und österreichisches Recht).
Chiara Imelda Wirz, Der Bernische Notar 1/2016, S. 215 ff.
Zusammenfassung der rechtlichen Situation, also der materiellen Voraussetzungen, und des Verfahrens, beim Ausschluss aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft in der Schweiz und in Österreich inklusive Vergleich und Vorschlag de lege ferenda.
Datenschutzrecht
Whistleblowing und Datenschutz: Auslegeordnung und Spannungsfelder bei Whistleblowing-Systemen. Anita Zimmermann und Kurt Pärli, digma 1/2016, S. 18–25.
In der Schweiz erfolgt Whistleblowing nicht in einem rechtsfreien Raum. Es gibt vielmehr zwingende arbeitsrechtliche und vor allem auch datenschutzrechtliche Bestimmungen, die den betroffenen Personen bei Whistleblowing einen gewissen Schutz gewähren. So sind die datenschutzrechtlichen Bearbeitungsgrundsätze wie Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben, Zweckbindung, Erkennbarkeit, Datenrichtigkeit und Datensicherheit auch bei der Bearbeitung von Personendaten in einem Whistleblowing-System anzuwenden. Die Autoren meinen abschliessend, eine klarere gesetzliche Regelung wäre sinnvoll. Nötig seien ausdrückliche und wirksame Bestimmungen für Whistleblower, die auch die Anliegen des Datenschutzes berücksichtigen.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Schwerpunktausgabe Konzernrecht. SZW 1/2016, S. 1– 54.
Die Schweizerische Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht (SZW) widmet sich in diesem Heft dem Schwerpunktthema Konzernrecht. Vorerst fragt sich, ob es ein Konzernrecht in den europäischen Ländern und in der Schweiz überhaupt gibt. Die Antwort ist: Ein Konzernrecht gibt es vor allem in wissenschaftlichen Studien und theoretischen Ansätzen. Die Autoren stellen aber immerhin fest, dass sich der Ansatz eines sich anbahnenden Konzernrechts in den letzten Jahren von einem blossen Schutzrecht zu einem Organisationsrecht wandelt. Auch in der Schweiz ist das Konzernrecht nicht kodifiziert. Teile eines Konzernrechts existieren allerdings tatsächlich, insbesondere im Konzernrechnungslegungsrecht. Die Autoren befassen sich unter den Titeln «Konzernorganisationsrecht 2.0», «Tendenzen der Konzernbesteuerung im schweizerischen Steuerrecht», «Der Konzern im neuen Rechnungslegungsrecht», «Konzernverantwortungsinitiative: grenzenlose Verantwortlichkeit?» mit ein paar der brennenderen Themen. Das Heft ist empfehlenswert für alle zukunftsgerichteten Praktiker des schweizerischen Gesellschaftsrechts.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
AGB-Recht: Eine Übersicht im Laufe der neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.
Alfred Koller, AJP 3/2016, S. 279–292.
Ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Parteien eines Vertrags verbindlich sind, beurteilt sich weitgehend nach allgemeinen schuldrechtlichen Grundsätzen. Teilweise gibt es aber auch Sonderregeln dazu, wie beispielsweise Art. 8 UWG. Der Autor ist der Ansicht, das geltende Recht trage den AGB-spezifischen Besonderheiten nicht ausreichend Rechnung, weshalb es richterrechtlicher Ergänzung bedürfe. In der Folge wird auf die zentralen Regeln betreffend Geltung der AGB – nämlich Ungewöhnlichkeits- und Unklarheitenregel – eingegangen. Diese sind vom Bundesgericht und der herrschenden Lehre seit langem anerkannt. Für die Zugänglichkeitsregel dagegen gilt dies nur beschränkt, weshalb ihr der Autor ein besonderes Augenmerk widmet. Schliesslich wird auf Sonderfragen wie zum Beispiel die «Battle of the Forms» eingegangen.
Immaterialgüterrecht
Die Behinderung von Parallelimporten gekoppelt mit Ausbeutungsmissbrauch. Franz Böni und Alex Wassmer, Sic! 3/2016, S. 135 ff.
Die beiden Autoren sind der Ansicht, dass das aktuell bestehende hohe Preisniveau in der Schweiz der Wirtschaft nachhaltig schadet, weshalb Gegenmassnahmen zu ergreifen seien. Böni und Wassmer fahren fort, besonders die aktuell gängige Praxis der Behinderung von Parallelimporten müsse betrachtet werden. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Schweizer Konsumenten ein deutlich höherer Preis abverlangt werde als beispielsweise Konsumenten in Deutschland. Die Autoren meinen abschliessend, zielführend sei ein generelles Verbot des Ausbeutungsmissbrauchs, unabhängig vom Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung. Ein solches Verbot muss im Schweizerischen Kartellgesetz normiert werden, was anlässlich der nächsten Revision realisiert werden müsste.