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Plädoyer 04/2016
04.07.2016
Ab dem 1. Juli sind die neuen Gesetzesbestimmungen zum Firmenrecht in Kraft. Für alle Gesellschaften gelten nun die gleichen Vorschriften: Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmenname aus einem frei zu bildenden Kern, dem die jeweilige Rechtsform beigefügt wird. Sie kann ausgeschrieben oder abgekürzt werden. Die Änderung bewirkt, dass der gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Vorteil für Anwaltskanzleien: Bei Personengesellschaften sind Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich. Und die Umwandlung in eine andere Rechtsform berührt den Firmennamen nur noch beim Rechtsformzusatz.
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