Am Stichtag 4. September 2013 waren in der Schweiz 7072 erwachsene Personen in Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten inhaftiert (siehe Kasten). Platz hat es jedoch nur für 7048 Gefangene. Somit lag die Belegungsrate bei 100,3 Prozent – seit Jahrzehnten zum ersten Mal über der 100-Prozent-Marke. Dies belegen die Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Geografisch zeigt sich ein Graben zwischen der deutschen und der romanischen Schweiz. In der Westschweiz und im Tessin sind die Gefängnisse überfüllt (Belegungsgrad 115,5 Prozent). Insgesamt fehlen 357 Haftplätze. In der Nordwest- und Innerschweiz beträgt der Belegungsgrad 100 Prozent, in der Ostschweiz 86 Prozent.
Das Genfer Gefängnis Champ-Dollon steht seit Jahren wegen Platzmangels in den Schlagzeilen. Am 27. März dieses Jahres waren dort 836 Häftlinge inhaftiert. Das Gefängnis hat aber nur 387 Haftplätze. Im Entscheid 1B_369/2013 vom 26. Februar 2014 bestätigt das Bundesgericht, dass Champ-Dollon «seit mehreren Jahren mit einer schwerwiegenden und chronischen Überbelegung konfrontiert ist». Auch die Waadtländer Strafvollzugsanstalten in Croisée und Bois-Mermet sind überfüllt.
Bis zu drei Häftlinge pro Einerzelle
Laut Benjamin Brägger, Experte für Strafvollzugsrecht, werden aufgrund des akuten Platzmangels in den Zellen, die für eine Person vorgesehen sind, bis zu drei Personen eingepfercht. Pro Insasse ergibt das 4 bis 6 Quadratmeter Lebensraum. «Zum Vergleich: Ein Hundezwinger für einen mittelgrossen Vierbeiner muss gemäss Tierschutzgesetz 8 Quadratmeter gross sein», kommentiert Brägger. Der Bund schreibt den Kantonen eigentlich vor, dass sie die im «Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges» geforderten minimalen 12 Quadratmeter für eine Einzelzelle einhalten. Er ist aus der EMRK und der Anti-Folter-Konvention (CPT) dazu verpflichtet.
Über die Gründe der zunehmenden Gefangenenzahlen sind sich die Experten einig. Laut Daniel Laubscher vom Bundesamt für Statistik ist die Ursache für die Steigerung um 35 Prozent seit dem Jahr 1999 auf folgende Entwicklungen zurückzuführen:
- immer mehr Insassen werden zu einer stationären Massnahme verurteilt (plus 172 Personen)
- wegen nicht bezahlten Geldstrafen kommt es häufiger zu Ersatzfreiheitsstrafen (plus 262 Personen)
- der vorzeitige Strafantritt nimmt zu (plus 273 Personen)
- gemeinnützige Arbeit wird seltener angeordnet (minus 2261 innert 5 Jahren).
Starker Rückgang bei bedingter Entlassung
Vor allem aber wird die bedingte Entlassung nach der Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe seltener gewährt. Konkret: Wurden im Jahr 2008 noch 74,1 Prozent der Inhaftierten bedingt entlassen, waren es 2012 nur noch 64,2 Prozent. Dabei zeigt sich erneut ein tiefer Ost-West-Graben: Im Waadtland wurden im Jahr 2012 nur gerade 30 Prozent der Gefangenen bedingt entlassen. Im Kanton Zürich dagegen waren es 81 Prozent.
Benjamin Brägger nennt einen weiteren Grund für die überfüllten Gefängnisse: «Die neue Strafprozessordnung führt mit strengeren Formvorschriften zu längeren Verfahren und damit bei Haftfällen zu längerer Untersuchungshaft.»
Auch Thomas Noll, Direktor des Schweizerischen Ausbildungszentrums für Strafvollzugspersonal in Freiburg, sieht bei der Justiz eine wesentliche Ursache: «Heute werden längere und mehr unbedingte Strafen ausgesprochen.» Die Gerichte entschieden sich bei Grenzfällen zwischen strafvollzugsbegleitenden ambulanten Massnahmen und stationären Massnahmen immer häufiger für die stationäre Variante. Dabei könne die Unterbringung im Gefängnis oder in der Klinik theoretisch unbegrenzt lange dauern. Bei der ambulanten Massnahme hingegen ende der Gefängnisaufenthalt spätestens mit Ablauf der Freiheitsstrafe. Noll: «Zudem entlässt man Verwahrte kaum noch. Dies war vor 25 Jahren anders, damals blieb ein Verwahrter in der Regel nur wenige Jahre im Gefängnis.»
Brägger spricht von einem Paradigmenwechsel. Straffälligen wehe seit 10 bis 15 Jahren ein rauer Wind entgegen. Nicht mehr ihre Integration stehe im Vordergrund, sondern fast ausschliesslich die öffentliche Sicherheit. Diese wolle man durch langes Wegsperren mit stationären Massnahmen und der Verwahrung garantieren.
André Kuhn, Kriminologieprofessor an den Universitäten Lausanne und Neuenburg, bringt das Problem auf den Punkt: «Bei gleicher Kriminalitätsrate kann man mehr oder weniger Gefangene haben.» Man könne viele Leute inhaftieren (wie etwa in Genf), sehr lange Strafen aussprechen (wie in den USA) oder weniger Freiheitsentzüge anordnen. Kurzum: «Die Gefängnisse sind voll, wenn die Politiker es so wollen.»
Die Schweizer Politiker wollen dem Engpass in den Haftanstalten mit Baupolitk begegnen: Neue Gefängnisse werden eröffnet oder ausgebaut, beispielsweise die Vollzugsanstalt Muttenz BL, die Vollzugsanstalt «Im Schache» SO sowie La Brenaz und Les Dardelles (beide GE). Brägger: «Der Ausbau der Haftplätze ist eine sehr kostspielige Sache – ohne jede Erfolgsgarantie.»
Immer mehr Menschen in Haft
1999 waren in der Schweiz 5844 Personen inhaftiert, 2004 waren es 5977 und 2009 dann 6084 – also 240 mehr. Von 2009 bis zum Stichtag 4. September 2013 stieg die Zahl der Gefangenen sogar um fast 1000 Personen auf insgesamt 7072 an.
Von ihnen befanden sich 2104 in Untersuchungshaft (29,8 Prozent) und 4433 im Straf- und Massnahmenvollzug (62,7 Prozent). Darunter befanden sich 141 Verwahrte und 160 mit fürsorgerischer Freiheitsentziehung oder in jugendstrafrechtlichen Sanktionen. 375 Personen waren wegen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht inhaftiert (Vorbereitungs-, Ausschaffungs-, Durchsetzungshaft).