Ende 2022 ist die Verordnung 2022/2065 des Euro­päischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt für digitale Dienste, der ­sogenannte Digital Services Act (DSA), in Kraft getreten. Er gilt seit Mitte Februar dieses Jahres unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat für «sehr grosse Online-­Plattformen und sehr grosse Online-Suchmaschinen». Das sind laut der Verordnung Internetfirmen mit durchschnittlich mindestens 45 Millionen Benutzern.

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