Keine Strafmilderung wegen seelischer Belastung
Gemäss Art. 48 lit.c StGB kann der Richter eine Strafe mildern, wenn der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser, seelischer Belastung gehandelt hat. Die Tötung einer streunenden Hündin auf Anordnung einer Gemeinde ist aber kein ausreichender Anlass, einem Stadtpräsidenten ein Mail zu schicken, worin mit Bezug auf den Zuger Amoklauf (am 27. September 2001 starben dabei im Zuger Parlamentsgebäude 14 Politiker) ein gleichartiges Attentat angekündigt wird. Eine Strafmilderung bei der Verurteilung wegen Drohung ist deshalb zu Recht verweigert worden.
6B_399/2013 vom 11.4 2014
DNA-Probe nach Verdacht auf Exhibitionismus erlaubt
Treibt sich ein mutmasslicher Exhibitionist mit einer ausgeleierten Badehose, bei der man seitlich die Hoden sehen kann, in einem Hallenbad herum und zeigt sein Glied zwei zehnjährigen Mädchen, darf ihm ein Wangenschleimhautabstrich für ein DNA-Profil abgenommen werden. Diese Massnahme rechtfertigt sich laut Bundesgericht auch im Hinblick auf – vergangene oder künftige – Delikte, die den Strafverfolgungsbehörden noch unbekannt sind. Im konkreten Fall konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann auch sexuelle Handlungen mit Kindern oder andere Taten begehen könnte, die nicht als Bagatellen anzusehen sind.
1B_277/2013 vom 15.4.2014
Beschwerderecht für AKW-Anwohner
Anwohner des Atomkraftwerks (AKW) Mühleberg haben einen Anspruch auf eine anfechtbare Verfügung zum umstrittenen Einsatz von mobilen Pumpen zur Notkühlung. Laut Bundesgericht stellt ein AKW einen besonderen Gefahrenherd dar und setzt die Anwohner einem erhöhten Risiko aus, weshalb sie Anspruch auf Teilnahme am Verfahren betreffend konkreter Schutzmassnahmen haben. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts geschützt.
2C_255/2013 vom 11.4.2014
Bauführer verletzte Sorgfaltspflicht
Bei der Sanierung eines Garagendachs wurde ein Balkon entfernt und über der Garage ein Notdach angebracht. Am Tag bevor der Balkon wieder montiert werden sollte, wurde das Notdach entfernt. Die Putzfrau, die nichts von der Demontage des Balkons wusste, öffnete die Balkontüre, stürzte fast drei Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Laut Bundesgericht ist es keineswegs lebensfremd, dass eine Putzfrau Schlüssel hat, um in Abwesenheit der Bewohner ihre Arbeit in der Wohnung zu verrichten. Der Bauführer wurde zu Recht wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt, zumal der Unfall mit einem Absperrband einfach hätte verhindert werden können.
6B_885/2013 vom 24.3.2014
Verletzung bei Squat-Jump-Übung ist unfallähnlich
Eine Instruktorin verletzte sich den Innenmeniskus und das Kreuzband bei einem Squat-Jump. Bei dieser Sprungform wird aus der Hocke heraus versucht, ohne Ausholbewegung möglichst hoch in die Luft zu springen, wobei die Arme an die Hüfte angelegt bleiben. Die Unfallversicherung lehnte eine Leistung ab, da weder ein Unfall noch eine unfallähnliche Körperschädigung vorliege. Anders sieht es das Bundesgericht. Es bejaht eine unfallähnliche Körperverletzung. Ein Squat-Jump sei eine sportliche Übung, der ein «zwar nicht ungewöhnliches, gegenüber dem üblichen, gewohnten Körpereinsatz jedoch gesteigertes Gefährdungspotenzial innewohnt». Der Verletzung lag somit ein mitwirkender äusserer Faktor zugrunde.
8C_40/2014 vom 8.5.2014
Seeuferweg darf Gründstück zerschneiden
Die Erstellung eines Seeuferwegs in Hilterfingen BE am Thunersee verstösst nicht gegen die Eigentumsgarantie, auch wenn sie das Grundstück eines Seeanstössers mit Bootshaus zerschneidet. Der Besitzer der Seeparzelle hatte argumentiert, der geplante Seeuferweg bewirke einen unverhältnismässigen Eingriff in sein Grundeigentum; um zum Uferstreifen mit dem Bootshaus zu gelangen, müsse er den öffentlichen Weg überqueren, was seine Privatsphäre unzumutbar einschränke. Laut Gericht sind gewisse Einschränkungen der Privatsphäre angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses am Uferweg hinzunehmen, zumal das Boots- und Ferienhaus nicht ein ständig bewohntes Gebäude sei.
1C_831/2013 vom 1.5.2014
Unlauterer Wettbewerb durch Registerhai bejaht
Wer Unternehmen mit dem Betreff «Handelsregister-Neueintrag» oder «Mutation Ihrer Handelsregister-Eintragung» anschreibt, die kurz zuvor mit dem Handelsregisteramt zu tun gehabt hatten und daher eine entsprechende Rechnung erwarteten, ihnen aber eine Rechnung eines privaten «Instituts für Wirtschaftsinformationen», Abteilung «Zentraldatei der Eidgenössischen Wirtschaft» unterjubelt, schafft eine Verwechslungsgefahr und kann wegen unlauteren Wettbewerbs verurteilt werden.
6B_1215/2013 vom 12.5.2014
Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission
Der Bau eines neuen Bankgebäudes im historischen Zentrum von Sarnen braucht weitere Abklärungen. Sarnen figuriert im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder. Weil die aus dem 17. Jahrhundert stammende Mauer des Klosters St. Andreas für den Bau der Tiefgarage auf dreissig Metern abgebrochen und dann wieder aufgebaut werden soll, muss das Bauvorhaben durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission begutachtet werden.
1C_482/2012 vom 14.5.2014
Fünf Jahre müssen für Bachelorstudium reichen
Ein Bachelor-Studium an der ETH Zürich sollte innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden. Nur triftige Gründe oder besondere Umstände können eine Verlängerung der Studiendauer rechtfertigen, meint das Bundesverwaltungsgericht.
A-3113/2014 vom 16.4.2014