Gerichte des Bundes aktuell
Scheinkauf von Drogenals verdeckte Ermittlung
Ein isolierter Scheinkauf von Drogen durch zivile Ermittler kann eine verdeckte Ermittlung im Sinne des BVE darstellen, womit die Aktion der vorgängigen richterlichen Bewilligung bedarf. Ansonsten dürfen die erhobenen Beweise nicht verwertet werden. Das Bundesgericht hält an seiner in der Lehre kritisierten Rechtsprechung (BGE 134 IV 266) fest, wonach jedes Anknüpf-en von Kontakten mit einer ver-dächtigten Person ungeachtet des Täuschungsaufwandes und der Eingriffsintensität als verdeckte Ermittlung zu qualifizieren ist. Die Strafrechtliche Abteilung kommt in zwei Zürcher Fällen zum Schluss, dass eine verdeckte Ermittlung vorgelegen hat und die Beweise mangels richterlicher Genehmigung nicht verwertet werden dürfen.
(6B_743/2009 und 6B_837/2009 vom 8.3.2010)
Tactilo-Automatensind Lotterie
Die Tactilo- und Touchlot-Spielautomaten fallen laut Bundesverwaltungsgericht nicht unter die Spielbanken- sondern die Lotteriegesetzgebung, womit die Bewilligungshoheit bei den Kantonen liegt. Entscheidend ist, dass die angebotenen Spiele im Sinne des Lotteriegesetzes «planmässig» ablaufen. Mit ihrem Urteil haben die Richter in Bern eine Beschwerde von Loterie Romande, Swisslos und zahlreicher Kantone gegen den anderslautenden Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission gutgeheissen.
(B-1099/2007 vom 18.1.2010)
Nächtlicher Glockenschlag
Die Glocken der evangelisch-reformierten Kirche in Gossau ZH dürfen in der Nacht weiter viertelstündlich schlagen. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung hat die Beschwerde eines Anwohners abgewiesen. Zwar liegt der Lärmpegel mit 63 Dezibel über dem gesetzlichen Grenzwert für Fluglärm (60 DB). Allfällige Massnahmen zur Schallreduktion wären aber un-verhältnismässig. Der nächtliche Stundenschlag wird vom überwiegenden Teil der Bevölkerung als langjährige Tradition in einem ländlichen Gebiet akzeptiert. Die Beschallung verletzt keine religiösen Rechte (Art. 15 BV), weil sie keinen Zusammenhang mit der Religionsausübung aufweist.
(1C_297/2009 vom 18.1.2010)
Rückwärtsauf der Autobahn
Laut der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat ein Autolenker nur eine einfache Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Ziff. 1 SVG) begangen, als er auf dem Pannenstreifen der Autobahn ein Stück rückwärts gefahren ist, nachdem er die falsche Einfahrt erwischt hat. Laut Gericht hat der Lenker mit seiner Aktion keine erhöhte abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen. Im Entscheid findet sich die erstaunliche Feststellung, dass «von einem rückwärtsfahrenden Fahrzeug grundsätzlich keine grössere Gefahr ausgeht als von einem stillstehenden».
(6B_819/2009 vom 14.1.2010)
Schuldunfähigkeiterhält weniger Gewicht
Das Bundesgericht verlangt, dass eine verminderte Schuldfähigkeit in Bezug auf die Strafzumessung künftig als Teil der Gesamtschuld zu berücksichtigen ist. Nach bisheriger Praxis der kantonalen Gerichte wurde die Einsatzstrafe in der Regel um den Grad der verminderten Schuldfähigkeit reduziert. Mit dieser direkten und linearen Berücksichtigung der Schuldunfähigkeit soll Schluss sei. Nicht einig waren sich die Richter der Strafrechtlichen Abteilung in ihrer öffentlichen Beratung, ob es sich um eine Praxisänderung oder eine blosse Konkretisierung handelt. Das Urteil dürfte dazu führen, dass das Strafniveau bei verminderter Schuldfähigkeit ansteigt.
(Öffentliche Beratung vom 8.3.2010 im Verfahren 6B_238/2009; schriftliche Begründung ausstehend)
Kommerzieller TV-Empfang im Ferienhaus
Wer seine Ferienwohnung gegen Entgelt vermietet, muss der Billag für die Dauer der Vermietung die Gebühr für kommerziellen Empfang von Radio- und TV-Programmen zahlen (Artikel 58 Abs. 3 RTVV, aktuell 51 Franken pro Monat). Als Gäste, die vom privaten Empfang umfasst werden, gelten laut Gericht nur Personen, die kostenlos in der Ferienwohnung beherbergt werden.
(2C_320/2009 vom 3.2.2010)
Busse für leeren Tank
Wer mit einem ungenügend gefüllten Tank unterwegs ist, muss unabhängig von allfällig verletzten Verkehrsregeln wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs (Art. 93 Ziff. 2 SVG) bestraft werden. Das Bundesgericht hat die Busse von 300 Franken gegen einen Autolenker bestätigt, der mit leerem Tank auf der Autobahn stehen geblieben ist. Gemäss dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung sind ohne weiteres Situationen denkbar, wo mangels Benzin die Verkehrsregeln nicht mehr befolgt werden können. Genügend Treibstoff ist deshalb für die Verkehrssicherheit von erheblicher Bedeutung. Es gehört zur allgemeinen Unterhaltspflicht, für ausreichend Benzin besorgt zu sein.
(6B_1099/2009 vom 16.2.2010)
Personalmangelbeim EDÖB
Das Bundesverwaltungsgericht stellt beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eine Rechtsverzögerung fest, weil er mangels ausreichender personeller Resourcen nicht in der Lage gewesen ist, innert der gesetzlichen Frist von dreissig Tagen ein Schlichtungsverfahren einzuleiten (Art. 14 BGÖ). Fehlendes Personal kann die Verzögerung nicht rechtfertigen. Die Richter in Bern stellen dem EDÖB eine Frist, um das Schlichtungsverfahren einzuleiten und geben dem Bundesrat (wie zuvor bereits in zwei anderen Beschwerdeverfahren) Kenntnis vom aktuellen Urteil.
( A-363/2010 vom 1.3.2010)
Privatdetektiv im Ausland
Schweizer Unfallversicherungen dürfen mutmassliche Betrüger auch im Ausland von Privatdetektiven überwachen lassen. Die Überwachung darf laut Bundesgericht nur im öffentlichen Raum stattfinden und nicht in die Intimsphäre der Versicherten eingreifen. Dem privaten Ermittler ist es verboten, der überwachten Person Fallen zu stellen, indem er sie etwa zu einer Handlung verleitet, die sie von sich aus nicht vornehmen würde. Diese Grundsätze sind eingehalten worden bei einem Versicherten aus Deutschland, der trotz angeblicher schwerer Rückenschmerzen beim Skifahren gefilmt worden war. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Versicherten ist laut Gericht nicht widerrechtlich.
(Urteil 8C_239/2008 vom 17.12.2009)
Zwangsmediationfür streitende Eltern
Art. 307 Abs. 3 ZGB kann den Vormundschaftsbehörden laut Bundesgericht als Grundlage zur Anordnung einer zwangsweisen Mediation für getrennte Eltern dienen, die sich beim Kontakt der Kinder mit dem anderen Elternteil unkooperativ verhalten. Bei der Mediation sollen hochstrittige Eltern mit den Bedürfnissen des Kindes konfrontiert werden. Eltern sollen erfahren, wie sich ihr Konflikt auf die Befindlichkeit der Kinder auswirkt.
(5A_457/2009 vom 9.12.2009)
Keine Rechtshilfe an Iran
Das Bundesstrafgericht verbietet Rechtshilfe an den Iran in einem mutmasslichen Millionenbetrug, selbst wenn die iranischen Behörden die Einhaltung verschiedener Menschenrechte und Verfahrensgrundsätzen explizit zusichern sollten. Nach Ansicht der Richter in Bellinzona kann die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung auch mit der Abgabe der Garantien nicht auf ein vertretbares Mass gesenkt werden. Es sei kaum anzunehmen, dass sich das Regime von Mahmud Ahmadinedschad von Sanktionen der Schweiz im Falle einer Nichteinhaltung der abgegebenen Zusicherungen abschrecken lasse, nachdem es sich auch durch Massnahmen im Atomstreit mit der Uno nicht zur Einhaltung seiner völkerrechtlichen Pflichten bewegen lasse.
(RR.2009.26–31 vom 23.2.2010)
Wirte müssenRauchverbot durchsetzen
Die St. Galler Behörden haben einem Wirt zu Recht das Gastwirtschaftspatent entzogen, weil er sich geweigert hat, das Rauchverbot in seinem Lokal durchzusetzen. Der Wirt hatte zwar auf das Rauchverbot hingewiesen, seinen Gästen aber Aschenbecher zur Verfügung gestellt, falls sie trotzdem rauchen und eine Busse in Kauf nehmen wollten. Er hatte argumentiert, es sei nicht seine Sache, anstelle des Staates das kantonale Rauchverbot zu vollziehen. Laut Bundesgericht sind indessen die Wirte selber Adressat der Pflicht zur Durchsetzung des Rauchverbotes. Rauchende Gäste habe der Wirt entweder ins Rauchzimmer oder nach draussen zu weisen.
(2C_627/2009 vom 23.2.2010)
PJ