E-Mails mit ausländischen Anwälten nicht entsiegelt

Dass die Korrespondenz der Leiterin einer Firmenbuchhaltung möglicherweise Hinweise auf den Verbleib des Deliktbetrags von 2,2 Millionen Franken gibt, rechtfertigt es nicht, private E-Mails mit ausländischen Anwälten über Liegenschaftsgeschäfte zu entsiegeln. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der wegen Betrugs und Urkunden­fälschung Beschuldigten gegen ­ein...