Die Vereinigte Bundesver­sammlung hat Martin Wirthlin zum Bundesrichter gewählt. Der 56-Jährige ersetzt Susanne Leuzinger, 66, die auf Ende Jahr zurücktritt. Wie seine ­Vorgängerin ist Wirthlin SP-Mitglied. Zurzeit ist er ­Präsident der 3. Abteilung des Kantons­gerichts Luzern. 

Ans Bundesverwaltungsgericht wählte die Bundesversammlung neu Martin ­Kayser (SP) und Barbara ­Balmelli-Mühlematter (GLP). Die beiden Gewählten folgen auf Ruth Beutler (SP) und Walter Stöckli (SP). ­Balmelli-Mühlematter, 52, ist momentan Gerichtsschreiberin am Bundesver­waltungsgericht, ihr Fachgebiet ist das Asylrecht. Kayser, 44, ist Richter am ­Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und hat nach Angaben der Gerichts­kommission grosse Erfahrung im Verwaltungsrecht.

Zum neuen Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichts hat die Bundesversammlung Tito Ponti (FDP) gewählt. Der 
50-jährige ­Tessiner tritt die ­Nachfolge von Jean-Luc Bacher an.

Die Stimmberechtigten des Kantons Aargau haben am 18. Oktober 2015 Natalie Sax zur neuen Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Baden gewählt. Die parteilose Sax tritt ihr Amt am 1. Februar 2016 an. Sax besitzt das Rechtsanwaltspatent des Kantons Aargau und ist ­ausgebildete Mediatorin. 

Die 38-Jährige ist seit mehr als zehn Jahren als Gerichts­schreiberin am Bezirksgericht Baden tätig.

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat Roger Zuber (SVP) als ­Ersatzmitglied deutscher ­Muttersprache an das Ober­gericht  gewählt. Der 42-jährige Rechtsanwalt ist seit 2005 bei ­Homburger in Zürich tätig.

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat Grégoire Bovet, den neuen Präsidenten des Bezirks­gerichts Glane, in der Oktobersession zum ­Präsidenten des Mietgerichts des Greyerz-, des Glane-, des Broye- und des Vivisbach-Bezirks gewählt. Der 39-Jährige ist als selbständiger Anwalt in Romont tätig. 

Weiter hat der Grosse Rat Dominique Gross zur ­Richterin am ­Kantonsgericht zu 100 Prozent (Verwaltungsrecht) gewählt. Die 37-jährige Rechtsanwältin war Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht, bevor sie 2012 in die Zürcher Kanzlei Niederer Kraft & Frey wechselte.  Schliesslich wählte der Grosse Rat Marc Boivin zum Richter am Freiburger ­Kantonsgericht mit einem Pensum von 50 Prozent (Sozialversicherungen). Der 43-Jährige besitzt das Freiburger Anwalts­patent und ist stellvertretender Präsident beim Sozialver­sicherungsgerichtshof des ­Freiburger Kantonsgerichts.

Der Kantonsrat des Kantons Solothurn hat Christian ­Winiger als Ersatzrichter des Obergerichts gewählt. Der 44-Jährige ist Rechtsanwalt und seit 2008 Gerichtsschreiber an der II. öffentlich-rechtlichen ­Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne.

Die Universität Basel hat Kurt Pärli zum ­Professor für Soziales Privatrecht gewählt. Pärli, 52, ist momentan Dozent und Leiter des Zentrums für Sozialrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur. Seit 2010 ist er zudem Privatdozent für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen. 

Die Universität Zürich hat Tanja Domej, 38, ausserordentliche Professorin für Zivilver­fahrensrecht, Privatrecht, Inter­nationales Privatrecht und Rechtsver­gleichung, per 1. September zur ordentlichen Professorin befördert.

Der Senat der Universität Luzern hat Peter Forstmoser, ­Partner in der Zürcher Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft & Frey AG, zum ständigen Gastprofessor an der Rechts­wissenschaftlichen Fakultät ernannt.

Giorgio Battaglioni ist vom Bundesrat per 1. Januar 2016 in die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter gewählt worden. Der Rechts­anwalt ist im Tessiner Justiz­departement tätig.

Geehrt

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg verleiht Michel Lachat für sein 32-jähriges Wirken als Präsident des kantonalen Jugendstraf­gerichts den Ehrendoktortitel. Der im Sommer pensionierte Lachat engagierte sich auch in der Schweizerischen Gesellschaft für Jugendstrafrecht für die Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Die Rechts­wissenschaftliche Fakultät der ­Universität Luzern verleiht Paul-Henri Steinauer die Ehrendoktorwürde für wissenschaftliche Leistungen in Kerngebieten des Schweizer Privatrechts.