Die Bundesversammlung genehmigte in der Herbstsession neue Verfassungsbestimmungen der Kantone. Genf kennt neu ein Grundrecht auf digitale Integrität. Es enthält ein Recht auf «Offline-­Leben» und auf Schutz vor Datenmissbrauch.  

Die Stimmberechtigten in Bern ergänzten die Verfassung um eine Schuldenbremse. Im Waadtland sind der Klima- und Biodiversitätsschutz nun Verfassungsziel. Im Jura sind Mitglieder der Regierung, der Gemeinderäte und der ­Gerichte neu bei schweren Verfehlungen oder Amtsunfähigkeit absetzbar.

Das Parlament verweigerte die Genehmigung ­eines neuen Elternurlaubs in Genf von 24 Wochen, da er gegen Bundesrecht verstösst. Das Parlament beauftragte den Bundesrat deshalb, das Bundesrecht anzupassen.