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Der Bundesrat will das Handelsregister modernisieren. Die Vorschriften über das Handelsregister im OR wurden seit 1937 nicht mehr umfassend revidiert. Die beantragte Neuregelung des Bundesrats enthält sowohl geänderte Bestimmungen des geltenden Rechts wie auch vollständig neue Artikel.
Die Vorlage will die Grundlagen dafür schaffen, dass im Handelsregister wie im Zivilstandswesen eine einheitliche Erfassung der natürlichen Personen sichergestellt ist. Dafür soll auch im Handelsregister systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung verwendet werden.
Zurzeit werden die Personendaten dezentral in den kantonalen Handelsregistern erfasst. Deshalb ist es heute nicht möglich, gesamtschweizerisch festzustellen, welche natürliche Person in welcher Funktion oder mit welcher Zeichnungsberechtigung bei verschiedenen Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Mittels der Schaffung einer zentralen Datenbank soll dies behoben werden.
Die Vorlage sieht auch Erleichterungen für Gesellschaften vor. So wird die «Stampa-Erklärung» als separater Beleg abgeschafft. Eine weitere Erleichterung betrifft die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH. Zudem werden Bestimmungen von der Verordnung ins OR überführt und Bestimmungen des OR präzisiert und übersichtlicher strukturiert.
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