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Plädoyer 04/2023
10.07.2023
Bei einigen Delikten gelten seit Anfang Juli höhere Mindeststrafen. So sehen das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz bei schweren Körperverletzungen neu ein Jahr Mindeststrafe vor, bisher waren es sechs Monate.
Härter bestraft werden auch Gewalt und Drohungen gegen Beamte: Neu gilt eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten für Personen, die sich als «Teil einer Gruppe» an Ausschreitungen gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beteiligen.
Für Teilnehmer, die Gewalt gegen Sachen verüben, liegt die Mindeststrafe neu bei einer Geldstrafe von 90 statt 30 Tagessätzen. Anstelle einer Mindestgeldstrafe kann eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt werden.
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