Inhalt
Die Parteientschädigungen bei Sozialversicherungsstreitigkeiten vor Bundesgericht lagen laut dem Zuger Anwalt Rainer Deecke seit 2008 bei 2800 Franken. Der Betrag wurde vor dem neusten Bundesgerichtsentscheid nie an die Teuerung angepasst, die bei rund 7,5 Prozent lag. Die Löhne der Versicherungsangestellten stiegen in dieser Zeit um 11 Prozent.
«Während Angestellte in Versicherungen einen Reallohnzuwachs verzeichneten, erlitten Anwälte auf der Gegenseite einen Reallohnverlust», kritisierte Deecke. Er wies das Bundesgericht kürzlich in einem Revisionsgesuch auf dieses Missverhältnis hin, allerdings ohne Erfolg (BGer 8F_9/2024 vom 5. Dezember 2024). Doch nur wenige Tage nach der Publikation dieses Entscheids erhöhte das Bundesgericht die Parteientschädigungen auf 3000 Franken (BGer 8C_577/2023 vom 11. Dezember 2024).
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden