Die Parteientschädigungen bei Sozialversicherungsstreitigkeiten vor Bundesgericht lagen laut dem Zuger Anwalt Rainer Deecke seit 2008 bei 2800 Franken. Der Betrag wurde vor dem neusten Bundesgerichtsentscheid nie an die Teuerung ­angepasst, die bei rund 7,5 Prozent lag. Die Löhne der Versicherungsangestellten stiegen in ­dieser Zeit um 11 Prozent.

«Während Angestellte in Versicherungen einen Reallohnzuwachs verzeichneten, ­erlitten Anwälte auf der Gegenseite ­einen Reallohn­verlust», kritisierte Deecke. Er wies das Bundesgericht kürzlich in einem Revisionsgesuch auf dieses Missverhältnis hin, allerdings ohne Erfolg (BGer 8F_9/2024 vom 5. Dezember 2024). Doch nur we­nige Tage nach ­der Publikation dieses ­Entscheids erhöhte das Bundesgericht die Parteientschä­digungen auf 3000 Franken (BGer 8C_577/2023 vom 11. Dezem­ber 2024).