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Plädoyer 02/2020
30.03.2020
Mitte März hat der Bundesrat die Botschaft an das Parlament zur Revision des internationalen Erbrechts der Schweiz veröffentlicht. Hauptziel der Vorlage ist eine bessere Abstimmung auf die Europäische Erbrechtsverordnung von 2012. Künftig sollen Kompetenzkonflikte zwischen Behörden der Schweiz und eines EU-Staates sowie sich widersprechende Urteile vermieden werden. Dazu will der Bundesrat verschiedene Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln ändern. Beim anwendbaren Recht sollen Schweizer und ausländische Staatsangehörige neu den Nachlass ohne Einschränkungen ihrem Heimatrecht unterstellen können.
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