«Offensichtlich herrschen unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie Urteilsöffentlichkeit verstanden werden kann. Die Gerichte scheinen heute aber auf das Thema sensibilisiert zu sein. Eine Abkehr von der Kabinettsjustiz ist verbreitet.»
Agnes Planzer Stüssi, Präsidentin Landgericht Uri, Altdorf
«Unser Gericht gewährleistet die Öffentlichkeit von Urteilen umfassend durch die Publikation aller Kollegialentscheide im Internet. Zusätzlich veröffentlichen wir zahlreiche Einzelrichterentscheide.»
Beda Eugster, Präsident Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen
«Die Gerichte dürfen in begründeten Fällen über die Minimalstandards hinausgehen. Sie sollten bei Verfahren mit erhöhtem öffentlichen Interesse stets nach der adäquaten Lösung suchen, um den Medien zeitgerecht Informationen zugänglich zu machen.»
Rocco R. Maglio, Medienbeauftragter am Bundes-verwaltungsgericht, St. Gallen
«Man könnte noch einiges verbessern. Auch erstinstanzliche Urteile, Zwischenentscheide und Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte sind von Interesse. Aber man darf die Schleusen nicht einfach öffnen. Sonst besteht die Gefahr, dass jede Justizkritik in der Masse des Materials ertrinkt.»
Matthias Schwaibold, Rechtsanwalt, Zürich
«Auch Gerichte mit knappen Ressourcen können mit prägnanten mündlichen Begründungen der Entscheide, einer guten Kommunikationskultur und mit der Internetpublikation sorgfältig ausgewählter Leitentscheide ihre Praxis optimieren.»
Irene Kobler-Bryner, leitende Gerichtsschreiberin Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden, Appenzell
«Eine flächendeckende Urteilspublikation durch alle Instanzen ist ökonomischer Unsinn. Damit ist weder der Justizöffentlichkeit noch der Rechtsstaatlichkeit gedient.»
Marc Bloch Sommer, Rechtsanwalt, CEO Swisslex, Zürich
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