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Zwei Gutachter der medizinischen Abklärungsstelle Pmeda AG erfüllen die nötigen fachlichen Anforderungen für eine neuropsychologische Begutachtung nicht. Das entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen Ende letzten Jahres (IV 2018/351 vom 5.9.2019, IV 2019/195 vom 2.12.2019). Dabei handelt es sich um den Neurologen Henning Mast und den Psychiater Ernst Derra. Gestützt darauf informierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die IV-Stellen und die Pmeda, dass die beiden Ärzte für neue Aufträge als neuropsychologische Gutachter nicht mehr in Frage kommen. Bei hängigen Gutachten seien diese bei einer Beanstandung durch den Versicherten zu ersetzen.
Anwalt Christian Haag aus Luzern kritisiert diese Regelung: «Das Bundesamt nimmt in Kauf, dass fachlich unqualifizierte Gutachter amten, solange sich Versicherte nicht wehren.» Das verletze die Rechtsgleichheit versicherter Personen und widerspreche einer wirksamen Qualitätssicherung. Ralf Kocher vom BSV entgegnet: «Dr. Mast und Dr. Derra genossen in Deutschland eine neuropsychologische Ausbildung.» Die beiden Gutachter hätten hinreichende Fachkenntnisse. Mit dem Schreiben habe das Amt lediglich Diskussionen und Beschwerdefälle verhindern wollen.
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