Bei der Umsetzung des Mass­nahmenpakets Via sicura wurde mit Wirkung auf den 1. Januar 2020 ein Melderecht der IV-­Stellen eingeführt. Sie dürfen den Strassenverkehrsämtern, die für die Erteilung von Führerausweisen zuständig sind, ihre Zweifel an der Fahrtauglichkeit von versicherten Personen melden (Artikel 66c IVG und Artikel 15d Absatz 1 litera d SVG).  

Erstattet die IV-Stelle eine Meldung, muss den Betroffenen ­vorsorglich der Aus...