Inhalt
Plädoyer 06/2020
30.11.2020
Das Bundesverwaltungsgericht hat gemäss seiner Statistik in den ersten 18 Monaten seit Einführung des revidierten Asylgesetzes die vorgeschriebenen Fristen mehrheitlich eingehalten. Das Gericht muss seit dem 1. März 2019 Beschwerden im beschleunigten Verfahren innert 20 Kalendertagen erledigen, Beschwerden von Asylsuchenden aus sicheren Staaten und gegen Nichteintretensentscheide innert 5 Arbeitstagen.
Die 5-Tage-Frist hielt das Gericht zu zwei Dritteln ein. Die 20-Tage-Frist wahrte das Gericht in 72 Prozent. In den letzten anderthalb Jahren erledigte das Gericht 81 Prozent der Beschwerden mit einer Abweisung, Nichteintreten oder Abschreibung. 19 Prozent wurden zum Teil oder ganz gutgeheissen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden