Er war Offizier, Staatsanwalt, später Professor an der Universität St. Gallen und schliesslich Anwalt mit einer Kanzlei in Lugano. «Eigentlich habe ich ein SVP-Profil», sagt Paolo Bernasconi. Aber seine Ideen und Ziele sind nicht jene der SVP, nicht einmal der FDP, deren Mitglied sein Vater war. Der 70-jährige Bernasconi will keiner Partei angehören und sich selbst nicht im Politspektrum einordnen. Die Politik sei nie sein Ziel gewesen. «Dann müsste ich zum Beispiel über Gesundheitsfragen befinden. Davon verstehe ich ja nichts», sagt der Finanz- und Wirtschaftsexperte. «Ich habe jedoch für Parlamentarier verschiedener Parteien – sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene – Hunderte von Vorstössen verfasst.»
Ganz so leicht scheint es ihm nicht zu fallen, sich von der Politik fernzuhalten. Im Tessin machte er sich gegen die rüde Art des Politisierens der Lega dei Ticinesi stark. Im Rampenlicht stand Bernasconi auch als Präsident des Vereins «Volk gegen die Abzockerei», der die Minder-Initiative unterstützte.
Warum dieser Tanz auf dem politischen Parkett? «Die Bürger wehrten sich gegen die Arroganz der Macht, und es zeigte sich der schweizerische demokratische Geist. Das hat mich positiv beeindruckt», erklärt Bernasconi. Im Laufe der Kampagne habe er mit vielen Menschen geredet, auch SVPlern. «Und ich habe viel Bier getrunken», sagt er und lacht.
Noch heute kann er sich über das Millionenengagement der Economiesuisse zugunsten des Portemonnaies einiger Hundert Manager aufregen – einer kleinen Gruppe von Kaderleuten, die mit einer Strafnorm, wie sie die Minder-Initiative vorsieht, in Schach gehalten werden müsse. Bernasconi: «Die Anreize für Manager, sich zu bereichern, verstossen gegen das Verbot, Interessenkonflikte zu eigenen Gunsten auszunutzen.»
Seit dreissig Jahren ist der ehemalige Staatsanwalt als Anwalt tätig, trotzdem scheint er noch immer auf der Jagd nach Wirtschaftsdelinquenten zu sein. Er war es, der 1986 den Vorschlag für das Schweizer Geldwäschereigesetz ausarbeitete. Und er ist es, der als Experte in Gremien der OECD weitere Normen erarbeitet, mit denen der Geldwäscherei ein Riegel geschoben werden soll.
Als Anwalt vertritt Bernasconi auch Bankkunden, die sich mit der Staatsmacht anlegen. Er engagierte sich für zwei Mandanten, damit sie erfahren, ob ihre Namen auf der Liste der UBS stehen, die an die amerikanische Steuerbehörde IRS geliefert werden sollte. Den Staatsvertrag, der bezüglich der UBS mit den USA geschlossen wurde, bezeichnet er als «rechtlich ketzerisch». «Das ist ein Vertrag, der nur für eine bestimmte Kategorie von Personen gilt», sagt Bernasconi. Doch warum setzte er sich für Klienten mit Off-Shore-Firmen ein? Weil es stossend sei, dass die Banken ihren Kunden bei der Hinterziehung von Steuern helfen, daraus Kapital schlagen und sie dann ans Messer liefern.
Schweizer berät er nicht in Fragen des Steuerrechts, Ausländer aber in Compliance-Fragen. Er zeigt ihnen auf, wie sie mit rechtlichen Risiken in diesem Bereich umgehen müssen. Als Strafverteidiger tritt er nicht auf. Er kenne aus seiner Tätigkeit als Staatsanwalt zu viele rechtliche Lücken. Dieses Wissen wolle er nicht zur Verfügung stellen.
Nach Ansicht von Bernasconi handelten die Banker in den Teppichetagen und auch jene Finanzintermediäre, die nach 2008 USA-Gelder von Kunden der UBS übernahmen, «verantwortungslos gegenüber ihren Aktionären, Gläubigern und gegenüber der Schweiz». Dass nun überall Entsetzen und Erstaunen über die Forderungen der USA laut werden, erstaunt den Tessiner: Die Risiken seien allen bekannt gewesen, und die Banker hätten sich ganz offensichtlich verkalkuliert.
Die Schuld an der heutigen Situation trägt für Bernasconi das Parlament: «Es hat keine Ahnung vom Finanzmarkt.» In der Schweiz sei eine Vogel-Strauss-Politik betrieben worden. Das Parlament habe es schlicht verpasst, die Schweiz vor der heutigen Situa-tion zu bewahren. Dass es sich nach den klaren Signalen des Falls UBS nun mit den USA anlegen wolle, könne man nur als stur bezeichnen. «Hat man die SVP-Parlamentarier nicht schon im Kindergarten davor gewarnt, sich mit den Grossen anzulegen?»
Herbe Kritik teilt Bernasconi auch an die Finma aus: «Sie weiss selten, was auf dem Finanzmarkt abgeht, dafür ist sie viel zu weit weg.» Sie hätte den Bundesrat über die Tricks der Banken zur Umgehung der EU-Quellensteuer seit 2005 und zur Umgehung der Cross-Border-Risk-Regeln nach dem Fall UBS seit 2008 sofort und gründlich aufklären müssen. «Und sollte sie nicht gewusst haben, was abgeht, wäre das noch schlimmer.»
Bernasconi will alle Sünder büssen lassen, so der Eindruck, wenn man ihn über Banken und Finanzintermediäre sprechen hört. So einfach ist sein Weltbild aber nicht. Er schlägt eine Steueramnestie vor, nachdem die Richtlinien der Fachstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung der OECD nun auch in der Schweiz umgesetzt werden.
Das soll bis 2015 der Fall sein, schwere Steuerdelikte werden damit als Vortaten der Geldwäscherei gelten. «Wegen der Altlasten sollten nicht Bankangestellte verfolgt werden», sagt Bernasconi. Die Schweiz ist nicht nur mit unversteuertem Vermögen aus Europa und den USA vollgepumpt. Auch Geldern aus Asien, Südamerika oder Russland haben sich Schweizer Finanzinstitute angenommen.
Bernasconis Vorschlag für die Amnestie für hiesige Steuersünder hat seinen Ursprung nicht etwa in Mitleid. Vielmehr habe der Steuer-pflichtige sich über Jahre hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Der Staat, in der Schweiz wie anderswo, habe die Schlupflöcher für Hinterzieher offen gelassen, «sich also sehr ambivalent verhalten». Die Arbeit der Steuerbehörden vergleicht Bernasconi mit einer Wanderung aufs Matterhorn – mit verbundenen Augen und einem achtzig Kilogramm schweren Rucksack. Das müsse sich ändern. Der Staat habe die Aufgabe, deutlich zu zeigen, dass das Risiko für Steuersünder steige. Findet vorher eine Steueramnestie statt, wird laut Bernasconi viel unversteuertes Geld aus Singapur, den Bahamas und London zurück in die Schweiz fliessen.
Die letzte Steueramnestie fand in der Schweiz 1966 statt. «Seither hat sich viel Geld angesammelt», sagt er lakonisch. Und: «Nur mit einer Amnestie kann man auch die Bankangestellten vor einem Strafverfahren wegen Teilnahme an begangenen Steuerdelikten ihrer Kunden retten.»