Nimmt die Staatsanwaltschaft keine Untersuchung an die Hand oder stellt sie das Verfahren ein, können sich Betroffene beim oberen kantonalen Strafgericht beschweren. Die Entscheide sind nicht durchwegs öffentlich – im Gegensatz zu anderen Urteilen in Strafverfahren.

Wer etwa in der Internetdatenbank des Obergerichts des Kantons Zürich (Gerichte-zh.ch) nach solchen Beschwerdeentscheiden der letzten fü...