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Der Nationalrat hat im September die Revision des Firmenrechts gutgeheissen. Neu gelten für die Firmenbildung von Personengesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften die gleichen Vorschriften wie bisher für Aktiengesellschaften und GmbHs. Die Firma besteht aus einem individuellen Kern und der Angabe der Rechtsform.
Für Anwälte ist wesentlich: Die Firma von Personengesellschaften muss nicht mehr aus den Namen der gegenwärtigen Gesellschafter bestehen. Die Firmen können neu auch nach dem Ausscheiden bisheriger Mitglieder den alten Namen – zum Beispiel der Gründer – behalten.
Für bestehende Personengesellschaften gibt es keinen Zwang zur Anpassung. Neu ist aber in der Firma zwingend die Rechtsform anzugeben. Für Kollektivgesellschaften heisst die Abkürzung KIG, für Kommanditgesellschaften KmG.
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