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Plädoyer 01/2018
05.02.2018
Letztes Jahr haben Pensionskassen auf den Anlagen hohe Erträge erwirtschaftet. Jene des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) verzinst deshalb die Altersguthaben der Versicherten für das Jahr 2017 mit drei Prozent. Dies gilt sowohl für den obligatorischen wie den überobligatorischen Teil der Altersguthaben. Der Umwandlungssatz im Alter 65 betrug bei der Pensionskasse des SAV letztes Jahr 5,8 Prozent.
Die Vorsorgestiftung des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) bei der Swiss Life verzinst die Guthaben ihrer Versicherten für das letzte Jahr nur mit 1 Prozent. Der Rentenumwandlungssatz betrug letztes Jahr bei 65-jährigen Männern 5,57 Prozent und bei 65-jährigen Frauen 5,68 Prozent.
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