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12.10.2022
Seit Anfang Jahr kann man beim Zivilstandsamt im Personenstandsregister das Geschlecht ändern lassen. Gemäss Artikel 30b ZGB ist dafür «die feste Überzeugung» nötig, «dem anderen Geschlecht anzugehören». Männer können weiblich und Frauen männlich werden – ein drittes Geschlecht ist nicht vorgesehen.
Die SVP befürchtete im Parlament, dass Männer das Recht auf eine Änderung des Geschlechts missbrauchen könnten, um die Wehrpflicht zu umgehen oder früher eine AHV-Rente zu beziehen. Auf den Zivilstandesämtern der fünf grössten Deutschschweizer Städte Basel, Bern, Luzern, Winterthur und Zürich gab es bisher aber keinen Ansturm. Das ergab eine Umfrage von plädoyer. Die meisten Geschlechtswechsel erfolgten in den ersten zwei Monaten des Jahres in Zürich (48), am wenigsten in Winterthur (10). In Zürich war die jüngste Person 12 und die älteste 75 Jahre alt. Die Geschlechter waren ausgeglichen. In den andern vier Städten überwog der Anteil von Frauen, die ihren Eintrag auf männlich wechselten. Die meisten machten von ihrem Recht Gebrauch, einen neuen Vornamen ins Zivilstandsregister eintragen zu lassen (Artikel 30b Absatz 2 ZGB).
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