Anwälte sind keine «Or­gane der Rechtspflege» und keine «Gehilfen der Richter» mehr. Davon nahm das Bundesgericht schon vor über 40 Jahren Abstand. Deshalb dürfen Rechts­vertreter heute kompromisslos die Interessen ihrer Mandanten vertreten, ohne Nachteile zu riskieren. Neu sind sie aber «Mitarbeiter der Rechtspflege». Das geht aus einem Entscheid des Bundes­gerichts kurz vor Weihnachten hervor. Es hatte über eine Beschwerde ...