Das berüchtigte Dreiecksverhältnis beim Leasing zwischen Leasinggeberin, Leasingnehmer und Auto­händler birgt verschiedene rechtliche Herausforderungen. Gemäss Umfragen ist rund jedes zweite Auto in der Schweiz geleast.1 Trotzdem endet nur eine relativ geringe Anzahl von Leasingstreitigkeiten vor Gericht.

Durch die grosse Revision des Abzahlungsrechts per 1. Januar 2003 und die eindeutige Unterstellung des Konsumentenleasingvertrags unter das...