Voraussetzungen für Schadenersatzklagen gegen Tochtergesellschaft 

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entschied am 6. Oktober 2021 im Urteil Sumal, dass das Opfer einer wettbewerbsrechtlichen Widerhandlung von der Tochtergesellschaft Ersatz der Schäden verlangen kann. Dafür muss das Opfer nachweisen, dass die beiden Gesellschaften zum Zeitpunkt der widerrechtlichen Handlung eine wirtschaftliche Einheit bildeten.

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