Konsumenten können am Wohnort gegen ­Reiseveranstalter klagen

Bei Problemen mit einer Ausland­reise kann ein Kunde den Reiseveranstalter am Gericht seines ­eigenen Wohnorts einklagen. Er muss sich nicht an das Gericht am Sitz des Unternehmens wenden. In diesem Sinn präzisiert der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH) die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 1215/2012 über die gerichtliche Zust&auml...