Facebook darf besonders sensible ­Personendaten nicht nutzen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, dass Informationen über die sexuelle ­Orientierung auch dann als ­«besonders sensibel» gelten, wenn die betroffene Person da­raus kein Geheimnis macht. Mit dem Urteil hat der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems einen weiteren Erfolg gegen den Internetkonzern Meta errungen.

Der Ge...