Finanzinvestoren dürfen sich nicht an deutschen Kanzleien beteiligen

Es ist zulässig, reinen Finanz­investoren zu verbieten, sich an Anwaltskanzleien zu beteiligen. Die damit einhergehende Beschränkung des freien Kapitalverkehrs ist gerechtfertigt, weil ein zwingender Grund des Allgemein­interesses dahintersteht. Ein ­Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) darf davon ausgehen, dass ein Finanzinvestor Einfluss auf das Unternehmen ni...